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Fall „Joshi“: Behörde verfügt Tierhalteverbot +++ Wurde das Veterinäramt getäuscht?

Heidelberg/Zuzenhausen (aho) – Für den früheren Halter des Hundes „Joshi“ und seine Familie gilt ein Tierhalteverbot. Der Hund war kürzlich in einem völlig verwahrlosten Zustand aufgefunden worden und müsste eingeschläfert werden. Das verfügte das Landratsamt Rhein-Neckar. Wegen der besonderen Dringlichkeit, so die Rhein-Neckar-Zeitung unter Berufung auf Landkreis-Pressesprecher Berno Müller, gilt ein Sofortvollzug. Auch die Katzen müssen umgehend anderweitig untergebracht werden, ansonsten würden sie beschlagnahmt und ins Tierheim abgegeben.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg hat ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes des Tierschutzgesetz gegen den Hundehalter eingeleitet. In dem Strafverfahren muss auch geklärt werden, ob im Frühjahr vorigen Jahres den Amtsierärzten der richtige Hund vorgeführt worden, so die Zeitung. Der Halter hatte damals dem Veterinäramt einen zwar leicht unterernährten, aber ansonsten gesunden und gepflegten Puli – so heißt die Rasse – präsentiert. Dass sich der Zustand des Tieres innerhalb eines guten Jahres derart verschlechtert haben soll, dass sich die Haare sich um seinen Körper schlangen und überlange Krallen ihm das Laufen unmöglich machten, lässt Hundekenner bezweifeln, dass es sich um den gleichen Vierbeiner handelt. Das verahrloste Tier, das posthum „Joshi“ getauft worden war, war weder gechipt noch tätowiert, so die Recherchen der Rhein-Neckar-Zeitung.

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