Niedersächsisches Hundegesetz wird konkret
Hannover (aho) – Das neue Niedersächsische Hundegesetz soll spätestens zum Jahresende dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt werden. Wie „Bild“ unter Berufung auf einen Sprecher des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums berichtet, müssen Hundebesitzer, die sich einen Hund neu anschafften, das Tier „chippen“ und registrieren lassen. Damit soll jeder Hund seinem Herrchen zuzuordnen sein. Zudem muss jeder Besitzer eine Haftpflicht-Versicherung für seinen Vierbeiner abschließen. Wer noch nie einen Hund gehalten hat, muss einen „Kleinen Hundeführerschein“ machen. Gleiches gilt für Herrchen, dessen Vierbeiner auffällig wurde. Wo der Hundeführerschein abgelegt werden muss, ist noch unklar. Verurteilte Straftäter werden von den Behörden überprüft, bevor sie sich ein Tier anschaffen dürfen. Notfalls wird ihnen die Hundehaltung untersagt.
2 Kommentare, Kommentar oder Ping
Kathi
Also chippen und registrieren finde ich mal einen Guten Schritt,
ebenso den „zwang“ zu einer Haftpflicht.
Den „Führerschein“ finde ich eine sehr gute Idee, vor allem geraden bei Neulingen, ich hoffe nur das dieser auch bei kompetenden Menschen
abgelegt werden muss!
Hmmms naja mit den verurteilten Straftäter finde ich nun nicht so dolle,
denn viele dieser Menschen können sich besser um ein Tier kümmern,
als irgendwelche „ModeMachos“ aber und das hoffe ich wird es hier bestimmt nicht um Bagatelltäter gehen sonder wirklich die Harten Straftäter oder?
28.07.10
susanne funke
Das hört sich gut an, hoffen wir mal, dass es auch umgesetzt wird!
Wer kontrolliert denn, ob alle neuen Hundebesitzer sich daran halten ? Wie soll denn nachgewiesen werden, im Zweifelsfall, dass der Hund wirklich neu ist?
Chippen, registrieren und „Hundeführerschein“ macht für alle Hunde Sinn, nicht nur für „Neuanschaffungen“!
Kastrastionspflicht oder ein Nachweis, dass man verantwortungsvoll züchten kann gehört eigentlich auch noch dazu.
02.08.10
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