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Rumänien-Import: „Infektiösen Anämie der Einhufer“ im Kreis Main-Spessart

Karlstadt (aho) – Bei einem im Juni 2009 in den Landkreis Main-Spessart verkauften rumänischen Pferd wurde die so genannte „Infektiöse Anämie der Einhufer“ nachgewiesen. Das ansonsten gesund wirkende Tier wurde umgehend eingeschläfert und in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt. Bei den ca. 20 Pferden, die sich mit ihm zusammen auf dem Anwesen befanden, entnahm das Staatliche Veterinäramt in Karlstadt Blutproben und schickte sie zur Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Das Ergebnis wurde am Freitagnachmittag per Fax mitgeteilt: alle Proben sind negativ. „Damit ist erst einmal eine gewisse Entwarnung gegeben“, erklärte Amtstierarzt Dr. Arand im Landratsamt Main-Spessart.
 
Die Infektiöse Anämie ist eine zuweilen tödlich verlaufende Viruserkrankung, die mit Fieberschüben einhergeht und ausschließlich Einhufer wie Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und Zebras befällt. Die Infektion wird vor allem durch Bremsen und andere stechende Insekten übertragen, aber auch durch indirekten Kontakt, da erkrankte Tiere oder solche, die ohne Krankheitssymptome erkrankt sind, das Virus ihr Leben lang ausscheiden können. Menschen oder andere Tiere können nicht daran erkranken.
 
Das betroffene Pferd war ohne die vorgeschriebene Blutuntersuchung von Rumänien nach Hessen eingeführt worden. Eine dortige Importeurin hat nach Recherchen der Fuldaer Zeitung in den vergangenen Jahren etwa 60 Pferde aus Rumänien gekauft und in den Landkreis Fulda gebracht, von dort wurden sie weiterverkauft. Bei einem Pferd im Lahn-Dill-Kreis war vor ca. zwei Wochen die Krankheit festgestellt worden. Dadurch wurden die Behörden auf die Importe aufmerksam. Sie ermittelten, dass im Lauf der letzten 14 Monate auch vier rumänische Pferde in den Landkreis Main-Spessart weiterverkauft worden waren.
 
Drei von ihnen befinden sich unter ca. 20 Pferden eines Reitbetriebs, eines mit zwei weiteren in einer Privatpferdehaltung. Um ganz sicher zu gehen, dass das infizierte Pferd nicht noch vor seiner Einschläferung die übrigen Pferde angesteckt hat, wird der Betrieb für drei Monate gesperrt. Kein Pferd darf den Betrieb verlassen, keines neu eingestellt werden. Die Tiere werden vom Veterinäramt amtlich beobachtet. Mit Ablauf der Frist werden alle nochmals blutuntersucht. Bei negativen Befunden wird die Sperre aufgehoben.

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