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Das Jakobskreuzkraut – gefährlich für Weidetiere, wichtig für Insekten

[Fotograf: Gunther Hellmann]

Recklinghausen (lanuv) – Pflanze des Monats September des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW ist das Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea). Die bei uns heimische Pflanze breitet sich zur Zeit in Nordrhein-Westfalen stark aus, hat eine lange und ergiebige Blütezeit und ist daher für Insekten eine wichtige Nahrungsquelle und Pollenspender. Allerdings kann sie unseren Nutztieren schaden, da sie giftig wirkende Alkaloide enthält.

Zu erkennen ist das Jakobskreuzkraut an seinen gelben Doldentrauben mit 15 bis 20, bis zu 25 Zentimeter breiten Blüten. Der Stängel ist grün, an der Basis rötlich. Die Pflanze wächst auf Viehweiden, Brach- und Extensivierungsflächen sowie an Straßen und Böschungen.

Aufgrund ihrer giftigen Alkaloide kann sie nach Verzehr bei Nutztieren tödliche Leberschäden verursachen. Vor allem Pferde und Rinder, aber auch Schafe und Ziegen, sind betroffen. Die tödliche Giftdosis kann schon erreicht sein, wenn ein ausgewachsenes Rind an 100 Tagen je 15 Triebe des Krauts frisst. Auf der Weide ist die Gefahr der Aufnahme am geringsten, da Bitterstoffe in der frischen Pflanze den Verbiss verhindern. Bei Überweidung jedoch ist eine Futteraufnahme vor allem von jungen Pflanzen nicht auszuschließen. Dabei sind Jung- und Alttiere besonders gefährdet. Mit der Trocknung des Jakobskreuzkrauts nimmt zwar sein Gehalt an Bitterstoffen, nicht aber an Gift ab. Daher fressen Nutztiere gerne die im Heu enthaltenen oder die abgemähten, auf der Weide belassenen Kräuter.

„Auf Pferde- und Rinderweiden ist es dringend geboten, die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes zu vermeiden“, betont LANUV-Präsident Dr. Heinrich Bottermann. Welche Maßnahmen dabei helfen, beschreiben LANUV und Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in einer jetzt erschienenen Broschüre.* Sie empfehlen, die Flächen regelmäßig zu mähen, auch Weidereste vor der Heuwerbung zu entfernen, konkurrenzstarke Grünlandmischungen auszusäen und die Düngung anzupassen. Im Einzelfall kann eine chemische Bekämpfung durch sachkundige Personen nicht ausgeschlossen werden. Bei Grünlandbiotopen mit Schutzanspruch ist aber reine Pflege wie zweimaliges Mulchen pro Jahr angesagt. Beträgt der Abstand zu landwirtschaftlich genutztem Grünland mehr als 50 Meter, sollte das Jakobskreuzkraut überhaupt nicht bekämpft werden.

„Denn immerhin,“ so Bottermann, „gehört der Herrgottsnagel, wie die Pflanze in der Eifel genannt wird, zu den in NRW heimischen Kräutern und damit zum komplexen System der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einer Region.“ Für etwa 170 Insekten dient das Kraut als Pollenspender oder Futterpflanze. Der Jakobskrautbär, ein attraktiver Nachtfalter, verdankt der Pflanze des Monats seinen Namen, da er vorwiegend auf und von ihr lebt. Die Raupen des Falters ernähren sich vom Kraut, nehmen das Gift auf und geben es über die Puppe an den Falter weiter. Damit verschafft sich der schöne Schmetterling einen „Rundumschutz“ und wird für Vögel ungenießbar.

Eine Ausrottung der Pflanze hätte zur Folge, dass auch der fast namensgleiche Falter verschwindet. Deshalb geht es dem LANUV nicht um eine Verbannung des Jakobsgreiskrautes, sondern um Aufklärung.

*Die Broschüre „Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) – Eine Giftpflanze auf dem Vormarsch“ kann hier (pdf) eingesehen und heruntergeladen werden.

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