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Infektiöse Anämie jetzt auch im Landkreis Cham

Cham (aho) – Nach mehreren Fällen in den Nachbarlandkreisen ist jetzt auch im Landkreis Cham die ansteckende Blutarmut der Einhufer, auch Equine Infektiöse Anämie, amtlich festgestellt worden. Betroffen ist ein Bestand im Gemeindegebiet Wald. Ein betroffenes Pferd wurde bereits eingeschläfert. Das Landratsamt Cham hat die nach der Einhufer-Blutarmut-Verordnung erforderlichen allgemeinen Schutzmaßnahmen sowie die Errichtung eines Sperrbezirkes angeordnet. Die entsprechenden behördlichen Anordnungen treten am Freitag, 15. Oktober in Kraft, informiert der Kreis Cham.
 
Zum Sperrbezirk wurden folgende Örtlichkeiten erklärt: Hirschenbühl, Kager, Hetzenbach, Hatzelsdorf, Hatzelsberg, Dangelsdorf, Woppmannsdorf, Wutzldorf östlich der Walder Straße. Alle Tierhalter von Einhufern im Sperrbezirk müssen dem Landratsamt Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Einhufer unter Angabe der Nutzungsrichtung und des Standortes, die verendeten oder erkrankten Einhufer sowie jede Änderung anzeigen und sämtliche Einhufer aufstallen. Das Landratsamt Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, führt innerhalb von sieben Tagen eine klinische und eine serologische Untersuchung auf die Einhufer-Blutarmut aller Einhufer durch, die in dem Sperrbezirk gehalten werden.
 
Einhufer, Einhufersamen, -eizellen und –embryonen dürfen nur mit Genehmigung des Landratsamtes Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sie von Einhufern stammen, die drei Monate nach der ersten Untersuchung mit negativem Ergebnis auf die Einhufer-Blutarmut untersucht worden sind. Hengste aus dem Sperrbezirk dürfen zur Bedeckung oder Samengewinnung nur herangezogen werden, wenn sie nach drei Monaten negativ getestet wurden. Das gilt auch für die Besamung von Stuten im Sperrbezirk.
Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern innerhalb des Sperrbezirks sind verboten. Einhufer, die im Sperrbezirk gehalten werden, dürfen nicht an Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Einhufern außerhalb des Sperrbezirks teilnehmen. Fahrzeuge, die für den Transport von Einhufern, die im Sperrbezirk gehalten werden, verwendet worden sind, müssen vor weiterem Gebrauch nach Anweisung des Landratsamtes Cham, Sachgebiet Veterinärwesen und Verbraucherschutz, desinfiziert werden.
 

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