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Darmstadt-Dieburg: Hunde- und Katzenausstellungen und Wettkämpfe müssen nicht mehr gemeldet werden

Darmstadt (aho) – Nachdem vor wenigen Tagen die novellierte Tollwut-Verordnung in Kraft getreten ist, entfällt künftig die Anzeigepflicht für Hunde- und Katzenausstellungen und Wettkämpfe beim Veterinäramt. Dies wurde möglich, weil das gesamte Bundesgebiet bereits seit August 2008 als tollwutfrei gilt – eine Folge der intensiven Tollwut-Bekämpfung aus der Luft, vermuten die Experten beim Veterinäramt.
Angezeigt werden müssen Ausstellungen und Wettkämpfe nur noch dann, wenn sie nach einem möglichen Wiederausbruch der Tollwut in einem gefährdeten Bezirk ausgetragen werden oder Tiere aus einem EU-Mitgliedsstaat oder einem Drittland beteiligt sind.
In den vergangenen Jahren gab es im Kreis Darmstadt-Dieburg jährlich rund 30 solcher Ausstellungen und Wettkämpfe. Kaninchen- und Geflügelzüchterschauen sind nach Angaben des Veterinäramtes von der neuen Regelung nicht betroffen, für sie gab es eine Anzeigepflicht wegen Tollwutgefahr ohnehin nicht, so die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg.

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