6.11.2010
Motiv war Langeweile: Tierquäler in Velen ermittelt
Velen/Borken (aho) – Zwei 16-jährige Jugendliche aus Velen haben im Verhör gestanden, eine Perserkatze an Vorder- und Hinterpfoten mit Kabelbindern gefesselt und die Krallen der Hinterpfoten herausgezogen zu haben. Das Motiv: Langeweile. Die Ermittlungen der Kripo, mit Blick auf einen weiteren jugendlichen Tatverdächtigen, dauern an, so die Kripo Borken. Die Straftat hatte bei Tierfreunden Empörung und Wut ausgelöst.
6 Kommentare, Kommentar oder Ping
Gallus Gallus
Wie viele Gelegenheiten zu Steigerungsformen haben diese „noch“ Jugendlichen in ihrem Leben?
So etwas gehört weggeschlossen auf Nimmerwiedersehen.
Oder Mittelalterstrafen angewendet!
Heute die Katze, morgen die kleine Schwester, übermorgen?
Aber diese armen Jugendlichen werden vom Richter sicherlich noch zu armen Opfern erklärt. Ungeachtet des Gefahrenpotentials, wlches vn ihnen für de Zukunft ausgeht. Da ist dann wieder die gesamte Umwelt inkl. Eltern schuld. Ironiemodus aus.
Wie geht es der Katze?
Was oder welche Strafe erwartet diese potentiellen zukünftigen Killer?
06.11.10
küchentiger
Langeweile???
Die sollen sich mal bei mir melden – dann ist ihnen schnell nicht mehr langweilig, das kann ich versprechen!
Die gehören, mitsamt ihren unfähigen Erzeugern, lebenslänglich weg gesperrt – zum Steineklopfen bei Wasser und Brot. Das hilft sehr gut gegen Langeweile…
08.11.10
Jasmin
ich kenne die zwei arschlöcher . ich finde es einfach asozial .. -.-
09.11.10
silvia
Langeweile?? Die Antwort auf Langeweile ist Tiere quälen? Wie krank ist das denn? Ich weiss nicht, ob die Katze einen Halter hat, der das Grauen, welches das Tier erlebt hat wieder gut macht, wenn nicht – dann ist diese arme Maus bei mir jederzeit willkommen.
09.11.10
mascha
Verbrecher-Eintrag in Pass,/ Führerschein/ Führungszeugniss
Pflichtpickerl aufs Auto: ANIMALKILLER !
Lebenslänglich Tierhalteverbot.Sowie Transportverbot.
Abruf per Internet über jeden registrierten Tierquäler sowie dessen Strafhandlung.Einreiseverbot von Tierquälern.
TIERQUÄLER“ auf die Stirn.eingebrannt! ( spätestens bei Wiederholung)
Strenge Kontrollen der Behörden- oder eingene Beamte dafür einstellen.
Bei Nichteinhaltung – Strafe ab 3.000,- Euro bis 130.000,– Euro!
06.01.11
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