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Gericht: Hundehalter haftet auch für mittelbare Schäden

Frankfurt/Main (aho) – Auch wenn ein Hund einen Schaden nur mittelbar verursacht, muss der Besitzer des Hundes Schadensersatz leisten. Das hat jetzt das Amtsgericht Frankfurt entschieden. Im konkreten Fall hatten sich Jugendliche vor einem Kampfhund auf einem Autodach in Sicherheit gebracht und dabei Schrammen und Beulen verursacht. Der Halter des Pit Bull Terrier wurde zum Ersatz des Schadens in Höhe von rund 650 Euro verurteilt. Hinzu addieren sich noch Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite.

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