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Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in der Stadt Jülich

[Katzenelend]
Jülich (aho) – Die Stadt Jülich hat die Kastrationspflicht eingeführt, die für alle freilaufenden Katzen ab 5 Monaten gilt. Somit besteht endlich die Chance, die Katzenpopulation einzudämmen und weiteres Elend zu verhindern!
 
Auszug aus der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Jülich §11a Katzen:
 
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/innen im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
 
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern einen Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird.
 
Es ist strafbar, gesunde Katzen jeglichen Alters zu töten oder auszusetzen, nur weil sie unerwünscht sind. Dabei handelt es sich um eine Straftat gemäß Tierschutzgesetz und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bzw. eine Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet werden!
 
Wer seine Katze oder seinen Kater kastrieren lässt, beweist Tierliebe und Verantwortungsbewusstsein, so die Stadt in einer Presseinformation.

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Vera B.

    Nicht nur 2 Jahre sondern sogar 3 Jahre Freiheitsstrafe können einem blühen wenn man ein (Wirbel)Tier ohne vernünftigen Grund tötet, ihm Schmerzen oder Leiden zufügt (Näheres dazu s. § 17 TierSchG) – FIND ICH GUT!

  2. Hanna

    Ich finde diesen Beitrag sehr positiv. Wie auf dem Foto zu erkennen ist, leidet dieses kleine Kätzchen an Katzenschnupfen, welcher sich auf das Auge gelegt hat. Dies führt dazu, dass der Katze das Auge entfernt werden muss meistens wird aber vom Tierarzt dazu geraten es einschläfern zu lassen, was ich persönlich sehr traurig finde. Denn ich selbst habe einen solchen Fall bei mir zu Hause aufgenommen und trotz seiner Behinderung ist er eine „normaler“ Kater. Meinem zugelaufenen Kater mussten mit ca. 10 Wochen beide Augen entfernt werden, beide waren aufgrund des Katzenschnupfens aufgeplatzt (siehe Foto) auch seine kleinen Geschwister hatte es teilweise getroffen. Hätte unser ehemaliger Nachbar seine 15. Katzen impfen und kastrieren lassen, wäre so etwas gar nicht passiert. Dank Tierschutz konnten wir dennoch alle Katzen einfangen, kastrieren und weitere solcher Schicksale verhindern.

Reply to “Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen in der Stadt Jülich”

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