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Berliner Tierheim-Skandal: Täter geständig; Bewährungsstrafe

Berlin (aho) – Das Berliner Landgericht hat im Prozess um den Finanz-Skandal im Berliner Tierheim den Ex-Geschäftsführer Volker Wenk (72) am Freitag wegen Untreue zu neun Monaten Haft zur Bewährung verurteilt worden. Wenk zeigte sich geständig, in den Jahren 1999 bis 2004 private Ausgaben wie Restaurantbesuche, einen Aufsitzrasenmäher für 11.000 Euro und Handwerkerrechnungen über Europas größtes Tierheim abgerechnet zu haben. Die von der Staatsanwaltschaft ermittelten 270 Fälle summieren sich zu einer Schadenssumme von rund 150.000 Euro.

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