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RP Gießen: Zahl der Tierquälereien steigt 2010 stark an +++ Mehr Straftaten

Gießen (rpg) – Im Regierungsbezirk Gießen ist 2010 die Zahl der aufgedeckten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sprunghaft angestiegen. Dies teilt das Gießener Regierungspräsidium (RP) mit, das jetzt die Meldungen der Veterinärbehörden aus den fünf mittelhessischen Landkreisen auswertete. Demnach mussten die Veterinäre in 96 Fällen Bußgeldverfahren einleiten (2009 waren es 66). Weitere 21 Vergehen waren so schwer, dass sie als Straftat verfolgt wurden. Im Jahr zuvor wurden 15 Delikte an die Staatsanwaltschaft gemeldet.

Nicht immer kamen die Veterinäre noch rechtzeitig, um Haus- oder Nutztieren qualvolles Leiden zu ersparen, wie ein Fall aus dem Landkreis Limburg-Weilburg zeigt: Eine Hündin musste dort mehrere Tage lang bei eisigen Temperaturen und ohne Futter in einer Garage ausharren, bis sie schließlich wenige Tage nach Ihrer Befreiung an den Folgen dieser Grausamkeit starb. Wie das RP weiter mitteilt, entdeckten die Kontrolleure eine ganze Reihe solcher Delikte in allen Landkreisen des Regierungsbezirkes. Immer wieder vernachlässigten vermeintliche „Tierfreunde“ ihre Haus- oder Nutztiere. In der Übersicht des RP finden sich Kaninchen, Katzen, Hunde, Ratten, Hasen, Schlangen, Vögel und Meerschweinchen. Aus Unachtsamkeit oder ganz bewusst „vergaßen“ die Halter ihre Mitgeschöpfe allein im Auto, an fester Kette oder in der Wohnung, oder entledigten sich des inzwischen „lästigen Mitbewohners“ kurzerhand durch Aussetzen. Andere missachteten ein bereits ausgesprochenes Verbot und beherbergten dennoch Tiere. Die Vergehen führten zur Verhängung von Bußgeldern zwischen 65 und 1.000 Euro.

Falsch verstandene Tierliebe oder Mitleid ist nach RP-Meinung auch der Grund für ein Ansteigen der so genannten „Animal-Hoarding“-Fälle (Tiersammelsucht), bei denen sich Menschen zum Beispiel aus sozialer Isolation heraus immer mehr Tiere anschaffen und schließlich die Kontrolle darüber verlieren. Auch hier greifen Veterinäre und Tierschutzorganisationen ein, indem die Tiere eingezogen und rechtliche Schritte gegen die Besitzer eingeleitet werden.

Doch nicht nur Privatpersonen, sondern auch professionelle Tierhalter wurden wegen Verstoßes gegen Tierschutzbestimmungen belangt. Darunter zum Beispiel ein Schäfer aus dem Landkreis Gießen, der seinen Tieren weder Wasser noch Witterungsschutz zur Verfügung stellte. Ein Ziegenhalter aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, der seine Vierbeiner in einem zu kleinen Stall ohne Wasser und Einstreu hielt, wurde mit 200 Euro Geldbuße belegt.

Insgesamt 20 solcher Ordnungswidrigkeiten wurden im Lahn-Dill-Kreis, 14 im Vogelsbergkreis, 23 im Landkreis Gießen, 16 im Landkreis Marburg-Biedenkopf und 23 im Landkreis Limburg-Weilburg aufgedeckt, berichtet das RP. Anders als bei Nutztieren, wo eine engmaschige turnusgemäße Überprüfung stattfindet, werden die staatlichen Tierschützer in Privathaushalten häufig aufgrund von Anzeigen aktiv.

Regierungspräsident Dr. Lars Witteck erinnert anlässlich der unerfreulichen Statistik nochmals an den Grundsatz, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Gerade wer sich für ein Haustier entscheide, sollte vorher prüfen, ob er der jahrelangen Verantwortung und Fürsorge sowohl persönlich, als auch finanziell gewachsen sei.

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