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Schusswaffengebrauch, wildernde Hunde: Verstöße nach dem Gefahrhundegesetz

Itzehoe (aho) – Im Kreis Steinburg mussten zwei Hunde erschossen werden, um Gefahren anzuwenden. Hierüber informierte heute die Polizeidirektion Itzehoe. Am vergangenen Mittwoch (30.3.) hatte ein Jagdaufsichtsberechtigter auf Anordnung der Polizei zwei Hunde erschossen, die, von zuhause im Bereich des Amtes Schenefeld gegen 18 Uhr entlaufen, zuvor auf einem Grundstück innerhalb der Gemeinde Bokhorst 16 Hühner und einen Hahn gerissen hatten. Wie zwischenzeitlich bekannt wurde, hatten die Hunde zudem eine Katze und vier Pferde gehetzt sowie drei Rehe aufgeschreckt. Diesen Tieren taten sie deshalb nichts, weil sie letztlich von Anwohnern vertrieben wurden. Die Hunde liefen zur nahen Autobahn A 23 und gefährdeten den fließenden Verkehr. Im Bereich der Autobahn wurden die Hunde getötet. Gegen die „Betroffenen“ fertigte die Polizei eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Gefahrhundegesetz (§ 18 GefHG).

Polizeidirektion Itzehoe berichte ebenso über wildernde Hunde. In den Morgenstunden des 24.3. hatten zwei Hunde in der Feldmark von Huje ein Rehwild gerissen. Die „Betroffene“ (wohnhaft im Bereich des Amtes Itzehoe-Land) ist zwischenzeitlich mit Hilfe des Amtes Itzehoe-Land ermittelt worden. Sie gab an, mit ihren Hunden spazieren gegangen zu sein. Dabei seien ihr die Hunde „entlaufen“. Ein Anwohner hatte die Hunde beim gerissenen Rehwild vorgefunden und sie in seinen Transporter gesperrt und sie dann zur Polizeistation Wacken gefahren. Sie befinden sich jetzt wieder bei der Hundehalterin („Betroffene“). Auch gegen sie hat die Polizei eine Anzeige nach Paragraph 18 Gefahrhundegesetz gefertigt.

Die Betroffen müssen damit rechnen, dass ihnen von der zuständigen Ordnungsbehörde Auflagen gemacht werden, die das Halten und Führen der Hunde betreffen.
Die Polizei bittet alle Hundehalter, ihre Tiere so zu halten und zu führen, dass keine Gefahren von den Vierbeinern ausgehen können.

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