animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Werbeagenturkosten zu hoch: Oberverwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Sammlungsverbot der ADD gegen Allgemeinen Tierhilfsdienst e.V.

Trier (ADD) – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. mit Sitz in Ahlum/Sachsen-Anhalt Spendensammlungen mittels Spendenbriefen und Telefonmarketing in Rheinland-Pfalz, soweit diese durch die beauftragte Werbeagentur erfolgen, sofort vollziehbar untersagt.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt nunmehr den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Der Verein hatte bei den Gerichten die einstweilige Aussetzung des partiellen Sammlungsverbotes ohne Erfolg beantragt.

Der im Jahre 1998 gegründete Verein Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. bittet durch Spendenbriefe und Telefonmarketing bundesweit sehr eindringlich um Geldspenden für die unmittelbare Tierhilfe. Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD täuschen die vom Verein in Auftrag gegebenen Spendenaufrufe einer Werbeagentur über die eigentliche Verwendung der Geldspenden, da diese Spendeneinnahmen vertragsgemäß in erster Linie für Werbedienstleistungen, Werbegeschenke und Portokosten verwendet werden.

„… das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der größte Teil der Einnahmen ausweislich der Vertragswerke sowie der Marketingpläne nicht der bei der Spendenwerbung in den Vordergrund gestellten konkreten Hilfe für Tierschutzmaßnahmen dient, sondern der Begleichung der Kosten aus den Fundraisingmaßnahmen…“, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 04.04.2011.

Die tatsächliche Verwendung dieser Spendengelder steht somit im Widerspruch zu der in den Spendenaufrufen versicherten effektiven Verwendung der Spenden für konkrete Tierschutzprojekte.

Alle sonstigen beabsichtigten Spendensammlungen des Vereins, die ohne die beauftragte Werbeagentur erfolgen, müssen der ADD vorab angezeigt werden.

Der Verein hat Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingelegt.

Sollten weiterhin Spendenaufrufe, beispielsweise Spendenbriefe und Telefonmarketing, im Namen Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.
Um Verwechslungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung.

53 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Fichtner A.

    Ebenso… Sendung geht ungeöffnet unfrei zurück.
    Aufgetaucht in Chemnitz, Sachsen….

  2. Mark

    Meine Reaktion:

    Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V.
    Frau Iris Volk

    Im Winkel 51
    38489 Rohrberg

    Ihr Spendenaufruf vom 22. August 2017

    Sehr geehrte Frau Volk,

    hiermit sende ich Ihnen das mir unaufgefordert zugesandte „Dankeschön“ in Form einer „hübschen Tasche mit Tiermotiv“ zur anderweitigen Verwendung zurück.

    Ich gehe davon aus, dass ein Verein der offensichtlich genügend finanzielle Mittel für derart professionell gestaltete Bettelaktionen hat, nicht auf die von mir geforderten fünf Euro angewiesen wäre, wenn er die dafür notwendigen Marketinggelder satzungsgerecht tatsächlich in die Tierhilfe investieren würde!

    Zusätzlich fordere ich Sie hiermit auf alle auf mich bezogenen Daten mit sofortiger Wirkung aus Ihren Datenbanken zu löschen!

    Bitte teilen Sie mir bis spätestens 18. September 2017 schriftlich mit, dass die geforderte Löschung meiner personenbezogenen Daten unwiderruflich durchgeführt wurde!

    Ebenso untersage ich Ihnen zukünftige unaufgeforderte Kontaktaufnahmen in jeglicher Art, unabhängig von der Form des Kontaktmediums!

    Bei Zuwiderhandlung sehe ich mich gezwungen die Rechtmäßigkeit Ihrer -zumindest fragwürdigen- Bettelbriefe mittels Verbraucherschutz-Organisationen bzw. zuständiger staatlicher Organe überprüfen, sowie rechtlich würdigen lassen!

  3. Kraus

    Habe heute ein Werbegeschenk mit Spendenaufforderung erhalten

Reply to “Werbeagenturkosten zu hoch: Oberverwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Sammlungsverbot der ADD gegen Allgemeinen Tierhilfsdienst e.V.”

Suche



Datenschutzerklärung