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Werbeagenturkosten zu hoch: Oberverwaltungsgericht bestätigt im Eilverfahren Sammlungsverbot der ADD gegen Allgemeinen Tierhilfsdienst e.V.

Trier (ADD) – Die landesweit für das Sammlungsrecht zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat dem Verein Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. mit Sitz in Ahlum/Sachsen-Anhalt Spendensammlungen mittels Spendenbriefen und Telefonmarketing in Rheinland-Pfalz, soweit diese durch die beauftragte Werbeagentur erfolgen, sofort vollziehbar untersagt.

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigt nunmehr den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier im einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Der Verein hatte bei den Gerichten die einstweilige Aussetzung des partiellen Sammlungsverbotes ohne Erfolg beantragt.

Der im Jahre 1998 gegründete Verein Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. bittet durch Spendenbriefe und Telefonmarketing bundesweit sehr eindringlich um Geldspenden für die unmittelbare Tierhilfe. Nach dem Ergebnis einer umfassenden Überprüfung der ADD täuschen die vom Verein in Auftrag gegebenen Spendenaufrufe einer Werbeagentur über die eigentliche Verwendung der Geldspenden, da diese Spendeneinnahmen vertragsgemäß in erster Linie für Werbedienstleistungen, Werbegeschenke und Portokosten verwendet werden.

„… das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der größte Teil der Einnahmen ausweislich der Vertragswerke sowie der Marketingpläne nicht der bei der Spendenwerbung in den Vordergrund gestellten konkreten Hilfe für Tierschutzmaßnahmen dient, sondern der Begleichung der Kosten aus den Fundraisingmaßnahmen…“, so das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 04.04.2011.

Die tatsächliche Verwendung dieser Spendengelder steht somit im Widerspruch zu der in den Spendenaufrufen versicherten effektiven Verwendung der Spenden für konkrete Tierschutzprojekte.

Alle sonstigen beabsichtigten Spendensammlungen des Vereins, die ohne die beauftragte Werbeagentur erfolgen, müssen der ADD vorab angezeigt werden.

Der Verein hat Klage beim Verwaltungsgericht Trier eingelegt.

Sollten weiterhin Spendenaufrufe, beispielsweise Spendenbriefe und Telefonmarketing, im Namen Allgemeiner Tierhilfsdienst e.V. in Rheinland-Pfalz erfolgen, bittet die ADD die Bevölkerung um sofortige Mitteilung.
Um Verwechslungen mit Organisationen ähnlichen Namens zu vermeiden, bittet die ADD um eine genaue Beachtung und Benennung des Vereinsnamens inklusive Ortsbezeichnung.

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