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Landwirt lässt Pferd verhungern: Bewährungsstrafe, Geldbuße, Pferdehaltungsverbot; Veterinäramt hatte mehrfach gemahnt.

Wunsiedel (aho) – Das Amtsgericht Wunsiedel hat einen Landwirt (50) aus dem Landkreis Wunsiedel wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich hat das Veterinäramt ein Pferdehaltungsverbot für fünf Jahre angeordnet.

Der Verurteilte hatte nach Feststellung des Gerichtes im vergangenen Jahrs auf seinem Hof ein Pferd verhungern lassen. Bei einer amtlichen Kontrolle im Oktober 2009 hatte das Veterinäramt Missstände bei der Haltung zweier Pferde auf dem Anwesen des Angeklagten bemängelt. Die Tiere mussten bei anhaltend nasskalter Witterung ohne Unterstand und geeignetem Futter auf einer Koppel ausharren. Weitergehende Maßnahmen wurden nicht veranlasst. Eine zweite Kontrolle erfolgte in Begleitung einer Polizeistreife. Der Landwirt wurde dann vom Veterinäramt schriftlich aufgefordert, den Tieren Futter und einen Unterstand bereitzustellen.
Am 10. Mai 2010 fanden die Veterinärbeamten bei einer weiteren Kontrolle eines der beiden Pferde tot im Stall des Angeklagten. Es war verhungert. Bei der Obduktion des Kadavers wurde festgestellt, dass das gesamte Körperfett des Tieres abgebaut war.

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Katja Bimmler

    Warum eigentlich immer nur zu Bewährung??

  2. BlackCloud

    Und warum nur ein Haltungsverbot von 5 Jahren?

  3. Die-mit-dem-Kopf-schüttelt

    Von Oktober bis Mai sind es 7 Monate – warum wartet man so lange, wenn die Pferde schon im Oktober nicht ausreichend ernährt waren??? Auf der Koppel hätte es im Mai vermutlich wenigstens Gras gegeben, im Stall aber offensichtlich nichts.

  4. Einzelkämpfer

    Arme Tiere… Wieso schaut man sich das so lange an? Muss immer erst ein Tier sterben bis endlich gehandelt wird? Unglaublich!

Reply to “Landwirt lässt Pferd verhungern: Bewährungsstrafe, Geldbuße, Pferdehaltungsverbot; Veterinäramt hatte mehrfach gemahnt.”

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