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DNA-Analyse: Wildernder Hund mittels modernster Kriminaltechnik ermittelt

Pforzheim (aho) – Immer wieder fallen Rehe und andere Wildtiere dem Jagdtrieb streunender beziehungsweise nicht angeleinter Hunde zum Opfer. In der Regel konnten die Hunde bzw. deren unaufmerksame Halter nicht ermittelt werden. Jetzt konnte ein solcher Fall mittels einer DNA-Analyse aufgeklärt werden.

Was war geschehen: Am 26. Juni war in einer Gemeinde im südlichen Enzkreis ein Rehkitz tot aufgefunden worden – unmittelbar daneben saß ein Hund. Da der Hundehalter angab, er habe seinen Hund nur wenige Sekunden aus den Augen gelassen, und am Reh auf den ersten Blick keine auffälligen Verletzungen festgestellt wurden, konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden, dass das Wildtier durch die Kollision mit einem Fahrzeug verendet war.

Die zuständige Jagdpächterin brachte den Kadaver jedoch zur endgültigen Klärung der Todesursache ins Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) nach Karlsruhe. Dort stellten die Pathologen rasch fest, dass das Rehkitz weder eines natürlichen Todes gestorben noch in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Am Tierkörper wurden keinerlei Frakturen festgestellt – dafür aber schwere Bissverletzungen an Oberschenkel, Brust und Hals. Diese waren so eindeutig, dass sogar der Abstand der Reißzähne, die die Verletzungen verursacht hatten, ausgemessen werden konnte. Doch damit allein hätte sich nicht beweisen lassen, dass der neben dem toten Reh angetroffene Hund auch der „Täter“ war. Deshalb regte das Untersuchungsamt an, das gerissene Reh auf DNA-Spuren untersuchen zu lassen.

Das Veterinäramt des Enzkreises machte daraufhin ein Labor in Bayern ausfindig, das sich auf entsprechende kriminaltechnische Untersuchungen spezialisiert hat, und schickte das Probenmaterial dorthin. Nach einer Woche kam das – auch für die Behörde überraschende – Ergebnis: Es war den Experten im Labor tatsächlich gelungen, an einer Bisswunde ausreichende Mengen DNA zu isolieren, um hieraus das DNA-Profil eines einzelnen Hundes zu erstellen.

Darüber informierte das Landratsamt die zuständige Ortspolizeibehörde, worauf diese den „tatverdächtigen“ Hund und seinen Halter von der Polizei einbestellen ließ. Auf dem Revier wurde dem Hund aus der Mundschleimhaut eine DNA-Probe entnommen und der Abstand seiner Reißzähne vermessen. Nachdem bereits dabei eine große Ãœbereinstimmung mit den Untersuchungen des CVUA Karlsruhe festgestellt wurde, brachte die Analyse der DNA-Probe das – nun nicht mehr überraschende – Ergebnis: Die am Rehkadaver festgestellten Spuren waren mit der DNA des Hundes identisch. Die zuständige Ortspolizeibehörde wird nun aufgrund dieses Ergebnisses entscheiden, ob sie den Hund als „gefährlich“ einstuft, was eine Leinen- und Maulkorbpflicht zur Folge hätte. Darüber hinaus wird gegen den Hundehalter wegen eines möglichen Verstoßes nach dem Jagdgesetz ermittelt.

Dr. Ulrich Dura, der Leiter des Verbraucherschutz- und Veterinäramtes, zeigt sich zufrieden: „Die Beharrlichkeit, mit der die beteiligten Behörden an der Aufklärung des Sachverhalts gearbeitet haben, hat letztendlich zum Erfolg geführt. Auch wenn sich künftig nur in Einzelfällen aufklären lassen wird, von welchem Hund ein Reh gerissen wurde – ab sofort muss jeder Hundebesitzer, der nicht bereit oder in der Lage ist, den Jagdtrieb seines Vierbeiners in geordnete Bahnen zu lenken, damit rechnen, dass auch sein Hund mit Hilfe modernster Untersuchungsmethoden als „Wilderer“ entlarvt werden kann.“

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