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Verwaltungsgericht Neustadt: Hundehalter muss für Polizeieinsatz zahlen; es genügt der Anschein einer Gefahr!

Neustadt (aho) – Ein Hundehalter und Grundstückseigentümer muss für die Kosten eines Polizeieinsatzes aufkommen, wenn seine aus dem Zwinger ausgebrochenen Hunde auf seinem Grundstück frei herumlaufen und aus Sicht der von Nachbarn herbeigerufenen Polizeibeamten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt jetzt entschieden. (Urteil vom 22. August 2011 – 5 K 256/11.NW).

Der in Speyer wohnhafte Kläger hält auf seinem Grundstück mehrere Hunde (Deutsche Doggen). Im März 2010 meldete sich ein Nachbar bei der Polizei und wies darauf hin, dass die Hunde auf dem Grundstück des Klägers frei herumlaufen würden. Zwei Polizeibeamte fuhren daraufhin zum Grundstück des Klägers und stellten fest, dass die Hunde sich aus dem Zwinger befreit hatten. Sie schlugen mehrfach an und legten ihre Vorderpfoten auf die Begrenzungsmauer. Auf Anordnung der Polizeibeamten verbrachte die herbeigerufene Tochter des Klägers die Hunde wieder in den Zwinger zurück.

Für den Einsatz der Polizeibeamten stellte das Polizeipräsidium Rheinpfalz dem Kläger insgesamt 141,25 € in Rechnung. Dagegen erhob dieser nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens Klage und machte geltend, die Zahlungsforderung sei nicht berechtigt. Denn eine von den jungen Hunden ausgehende Gefahr habe objektiv nicht vorgelegen.
Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, die beteiligten Polizeibeamten hätten im maßgeblichen Zeitpunkt ihres Einschreitens bei verständiger Würdigung von einer Gefahrenlage ausgehen können. Denn die Hunde hätten nach Ankunft der Polizeibeamten sofort angeschlagen und einen aggressiven Eindruck vermittelt. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass die Hunde die Begrenzungsmauer zum Nachbargrundstück überspringen. Der Einwand des Klägers, die jungen Hunde seien vollkommen ungefährlich gewesen und hätten nicht über die Grenzmauer springen können, sei unbeachtlich. Denn für ein polizeiliches Einschreiten genüge schon der Anschein einer Gefahr.

Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.

8 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Renate

    Denn für ein polizeiliches Einschreiten genüge schon der Anschein einer Gefahr.

    Grosser Gott was ist das denn wieder für ein Unsinn. Muss ich meine Hunde im Garten jetzt anbinden, wenn mein Nachbar sich gestört fühlt weil meine Hunde im Garten frei herum laufen?
    Zwingerhaltung ist abzulehnen, aber das ist eine andere Geschichte, dass aber Hunde nicht im eigenen Garten frei laufen dürfen ist ja wohl eine Farce. Demnächst zahlen wir noch Polizeieinsätze wenn die Hunde jemanden “ angeblich unfreundich “ angesehen haben.
    kopfschüttel Renate

  2. Tina

    So ist es eben, als Hundehalter ist man mittlerweile Freiwild und eine zusätzliche Melkkuh der Nation!

  3. Uwe

    So etwas dreht sich meines Erachtens nicht (nur) um die Hunde (habe selber eine Dogge), sondern ganz generell. Der unwissende Polizist (sicher, er kann kein Allround-Genie sein und alles wissen), geht von einer Gefahrenlage aus und hat somit einen Freifahrschein, zu tun, was immer er für richtig hält.
    Hoffentlich geht er in Revision und gewinnt die nächste Instanz.

  4. da vermittelt mein Chart Polski jeden Tag drei Mal eine „Gefahrenlage“, nämlich immer dann, wenn er eines anderen Rüden ansichtig wird… hebt er an der Leine ab wie verrückt. Was bei einem Püdelchen herzig aussieht und auch lautstärkenmäßig nicht gefährlich wirkt, kommt bei einem großen Hund schon eindrucksvoll rüber! Hoffentlich kommt mir da nicht mal ne Polizeistreife des Weges. Und nebenbei und ganz primitiv sollte auch der hundeunerfahrenste Polizist wissen, dass ein Hund sein Grundstück „bewacht“ und anschlägt.

    da bleibt einem wirklich nur „kopfschüttel“
    die Windhündin

  5. malu

    einfach nur erschreckend, mal ganz abgesehen davon das ein Hund nicht in einen Zwinger gesperrt gehört .

    wo leben wir denn eigentlich wenn meine Hunde sich nicht mal im eigenen Garten frei bewegen können.
    Wieder mal ein Nachbarschaftsstreit der auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird.

    Für die Polizei wäre vielleicht angebracht das sie ne Sachkunde machen um eine Gefahren-oder Bedrohungssituation besser einschätzen zu können.

  6. gina2003

    Unserr „Malteser“-Nachbar kläfft den ganzen Tag, springt bei jeder Gelegenheit über den Zaun und „belästigt“ Mensch und Hund. Aber der ist soch soooo süß……

Reply to “Verwaltungsgericht Neustadt: Hundehalter muss für Polizeieinsatz zahlen; es genügt der Anschein einer Gefahr!”

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