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Kot, Urin, Fliegen und Gestank: 150 Kaninchen sind zu viel

Karlsruhe (aho) – Eine Wohnung, die durch 150 freilaufender Kaninchen total verdreckt und verkotet ist, kann zwangsgeräumt werden. Mit dieser Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Klage eines Mannes aus Birkenfeld im Enzkreis zurückgewiesen. Er wollte die vom Landratsamt an eine private Firma gezahlten Kosten für die „Reinigung und Desinfektion“ seiner völlig verdreckten Behausung in Höhe von fast 4.300 Euro nicht übernehmen. Das Gericht sah aber eine bestehende Gesundheitsgefahr und hielt deshalb die Räumung und Reinigung für gerechtfertigt. (Az.: 9 K 2115/10)
Im Juni 2008 hatten Polizei und Gesundheitsamt Hinweise auf eine „völlig verwahrloste“ Wohnung erhalten. Beim Blick durch ein Fenster und einen Türspalt entdeckten die Beamten die katastrophalen Verhältnisse. Der Wohnung entströmte ein süßlich, beißender und ekelerregender Geruch. Die Böden waren mit Kot und Urin bedeckt. Ein Schwarm von Fliegen nährte sich von Essensresten.
Das Landratsamt veranlasste eine unverzügliche Zwangsräumung und wies den Kaninchenhalter in eine Obdachlosenunterkunft ein. Eine Entrümplungsunternehmen entsorgte den Inhalt der Wohnung.

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