animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Wildernde Hunde dürfen erschossen werden

Hambach (aho) – Am Dienstag, den 10.1.2012, wurde an einem Waldrand in Neustadt an der Weinstraße, Ortsteil Hambach, ein Reh von einem unbekannten Hund gerissen. Wie ein Hambacher Bürger der Umweltabteilung am 12.1.2012 mitteilte, handelt sich dabei bereits um den dritten Fall dieser Art in nur wenigen Jahren. Es ist daher nicht auszuschließen, dass es sich jeweils um denselben Hund handelt, der unangeleint umherstreift und auf Beutejagd geht.
 
Die Stadt weist darauf hin, dass sie diesen Vorfall dem zuständigen Jagdpächter mitgeteilt hat und dieser nach § 33(6) Landesjagdgesetz befugt ist, den wildernden Hund zu töten. Sie appelliert hiermit außerdem eindringlich an alle Hundehalter, ihren Hund zu beaufsichtigen und nicht nur an die Freiheit ihres Hundes, sondern auch an das Leben der Wildtiere zu denken. 

Reply to “Wildernde Hunde dürfen erschossen werden”

Suche



Datenschutzerklärung