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Nachschub: Amtstierarzt beschlagnahmt 16 Hundewelpen

Lübben (aho) – Bei einer Zollkontrolle auf der A 10 wurde kürzlich im Kofferraum eines PKW fünf Transportboxen mit 16 Mopswelpen entdeckt. Der Fahrer des PKW konnte keine gültigen Herkunfts- und Identitätsnachweise für die Hunde vorlegen. Es gibt Hinweise, dass die Tiere aus dem europäischen Ausland stammen. Gegen den Fahrer laufen jetzt Ermittlungen des Amtes und der Zollbehörden.

Durch den Amtstierarztes des Landkreises Dahme-Spreewald wurden alle Welpen beschlagnahmt und in einem Tierheim des Landkreises untergebracht.

Hundewelpen werden im Ausland häufig vermeintlich günstig angeboten, z.B. auch auf Märkten. Amtstierarzt Dr. Clemens Müller gibt hier Empfehlungen, worauf gerade beim Hundekauf geachtet werden sollte:

Kaufen Sie Welpen bei eingetragenen Züchtern oder bei Hobbyzüchtern aus Deutschland bzw. EU-Ländern. Adressen und nützliche Hinweise findet man z.B. beim Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) im Internet unter www.vdh.de .

Einen seriösen Hundezüchter erkennt man in der Regel daran, dass

1. die Hunde einen Impfpass haben, aus dem hervorgeht
a. das Alter und die Herkunft des Welpen
b. die Entwurmungen und
c. die erste Impfung
2. das Muttertier vor Ort ist und man es besichtigen kann.

Kommen die Welpen aus dem Ausland, müssen sie einen gültigen EU-Heimtierausweis besitzen, innerhalb Deutschlands gilt der gelbe Internationale Impfpass. Bestehen Sie auf diese Dokumente!

Es ist verboten Hunde zu veräußern, die noch keine 8 Wochen alt sind. Die Welpen aus EU – Staaten sind zumeist jünger. Unterstützen sie mit dem Kauf eines vorerst „kostengünstigeren Welpen nicht dubiose Geschäfte.

Meistens tragen diese Hunde den lebensgefährlichen Caninen Parvovirus in sich. Es handelt sich dabei um eine hoch ansteckende und akut verlaufende Infektionskrankheit. Am empfänglichsten für die Erkrankung sind Welpen im Alter von zwei bis sechzehn Wochen und alte Hunde (immunschwächere Tiere). Diese Seuche bricht meist dann aus, wenn die Welpen erneuten Stress durch den Wohnortswechsel haben. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis zehn Tage. Der Welpe macht bei der Besichtigung einen gesunden Eindruck, und im neuen Zuhause bricht die Krankheit aus. Die Behandlung ist sehr aufwendig und kostenintensiv. Bei schweren Verlaufsformen tritt innerhalb von 24-48 Stunden der Tod ein. Drei bis zwölf Wochen alte Hunde sterben häufig an der Infektion, bevor es vorher zur Ausprägung der klinischen Symptome gekommen ist (Befall des Herzmuskels führt zu Herz-Kreislauf-Versagen). Überlebt ein Welpe diese Erkrankung, hat er häufig sein ganzes Leben ein geschwächtes Immunsystem und ist anfällig für Magen-Darm-Erkrankungen.

Bisher gibt es in Deutschland keine Impfpflicht. Das Veterinäramt appelliert trotzdem an alle verantwortungsvollen Hundebesitzer, ihre Hunde impfen zu lassen. Der Infektionsdruck und die Gefahr an dieser und anderen Infektionskrankheiten zu erkranken, steigen mit den illegalen Hundetransporten. Schützen Sie Ihren Hund!

Unterstützen Sie nicht den Hundehandel mit reinen „Hundevermehrern“, weder aus Deutschland noch aus den Nachbarländern. Natürlich gibt es auch im Ausland seriöse Züchter, die nach guten Standards im Interesse der Tiere züchten und es gibt auch in Deutschland Vermehrer, die wirtschaftliche Interessen über das Wohl der Hunde stellen.

Als angehender Hundebesitzer gehen Sie für viele Jahre eine Verantwortung ein. Informieren Sie sich vor dem Kauf z.B. bei Hundsportvereinen oder Hundeschulen, bei einem Tierarzt oder auch beim Kreisveterinäramt, wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind. Auch das Internet bietet heute gute und zahlreiche Informationen. Auch das Tierheim Märkisch-Buchholz steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite wenn es z.B. auch um die Frage geht „Welcher Hund passt zu mir?“

4 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. In diesem Bericht heißt es:

    „Es ist verboten Hunde zu veräußern, die noch keine 8 Wochen alt sind“.

    Diese Behauptung ist nach meiner Meinung unrichtig.

    Ein Hundewelpe darf nämlich erst dann veräußert werden, wenn er ÜBER 8 Wochen alt ist, siehe § 2 Absatz 4 Tierschutz-Hundeverordnung.

    Zwischen „NOCH keine 8 Wochen alt“ und „ÃœBER 8 Wochen alt“ liegt ein Zeitraum von mindestens 6 Tagen.

  2. http://www.tierheimlinks.de:
    Nur wer ein Tier aus dem Tierschutz zu sich holt, anstatt das Geschäft mit der „Ware Tier“ durch Nachfrage weiter zu fördern, hilft Tierelend auf lange Sicht zu verringern. Wer ein Tier aus einem Tierheim holt, gibt ihm eine neue Chance auf Glück. Ein Tier aus dem Tierheim kann mehrere Vorteile haben. Vor allem gibt man so Tieren ein Zuhause, die sonst vielleicht lange in einem Heim leben müssten. Außerdem hat man die Möglichkeit, ein erwachsenes Tier zu sich zu nehmen, das schon stubenrein ist und häufig zumindest den Grundgehorsam erlernt hat, so dass die Erziehung weniger aufwendig ist als bei einem Welpen. Schließlich ist gerade bei Hunden und Katzen nicht nur die Erziehung, sondern auch die Persönlichkeit wichtig. Zum Beispiel ist eine bestimmte Dickköpfigkeit erst später erkennbar – und kann auch bei guter Erziehung auftreten.

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