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Hamburger Senat beschließt Gesetz zur Haltung von gefährlichen exotischen Tieren

Hamburg (aho) – Der Hamburger Senat will die private Haltung gefährlicher Tiere in der Hansestadt grundsätzlich verbieten. Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) begründete die Maßnahme mit Vorfällen mit gefährlichen Tieren wildlebender Arten, bei denen die Halter verletzt werden oder die Tiere entweichen und dadurch Dritte gefährdet werden.
Bisher gelten für die private Haltung gefährlicher exotischer Tiere, wie Schlangen, Spinnen oder Reptilien, lediglich für artengeschützte Tiere besondere Regelungen. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf, der nun der Bürgerschaft zur Entscheidung vorgelegt wird, wird die private Haltung gefährlicher Tiere in Hamburg grundsätzlich verboten. Der Senat wird ermächtigt in einer Rechtsverordnung konkrete Tierarten zu benennen. Maßstab dabei ist u.a. die Gefährlichkeit der Tiere gegenüber Menschen oder anderen Tieren. Mit dem heutigen Beschluss setzt der Senat einen weiteren Punkt aus dem Regierungsprogramm um.

„Damit wird der Tierschutz in Hamburg, aber auch der Schutz von Menschen vor gefährlichen Tieren gestärkt. Sicherlich geht ein Großteil der Menschen sorgsam mit den eigenen exotischen Tieren um. Es kann jedoch auch zu Missverständnissen zwischen Tier und Mensch kommen. Viele Tiere reagieren durchaus gefährlich, wenn sie sich bedroht oder in ihrem Revier angegriffen fühlen“, so Verbraucherschutzsenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Die Gefährlichkeit hängt dann von der Körpergröße und -kraft, von spezifischen Verhaltensweisen und besonderen Giften ab. Zum Schutz der Halterin oder des Halters und auch zum Schutz von Dritten, gerade wenn sehr gefährliche Tiere entweichen, ist ein grundsätzliches Verbot der Privathaltung deshalb unerlässlich.“

Wer gefährliche Tiere hält, kann eine Genehmigung für die Haltung beantragen. Dabei sind Zuverlässigkeit, notwendige Kenntnisse und sichere Unterbringung nachzuweisen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Tiere an gewerbliche Halter, die eine entsprechende Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz haben, abzugeben. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben wird eine Übergangsfrist von sechs Monaten eingeräumt. Der Verstoß gegen das Haltungsverbot bzw. die Erlaubnispflicht kann danach mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

5 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Einzelkämpfer

    Nicht nur gefährliche, sondern alle exotischen Tiere sollten verboten werden. Sie haben einfach nichts in einem Haushalt zu suchen,
    sondern sollten wie ihre Artgenossen in Freiheit leben dürfen.

  2. Als würden grundsätzlich exotische Tiere Menschenfressen sein. Ich selbst halte Chamäleons und Bartagamen. Die Tiere sollen auch verboten werden, trotz ordnungsgemäßer Haltung und ohne das von diesen eine Gefahr ausgeht…

    Eine Schande für Deutschland ist sowas !

    Als Exoten gelten anbei auch Meerschweinchen, diverse Katzen, fast alle Pferde und und und. Weiterhin: Wohin mit den noch lebenden Tieren? Was passiert, wenn z.B. ein Schildkrötenhalter stirbt und niemand sein Tier vererbt bekommen kann? Gibt viele Dinge die gegen ein solches Verbot sprechen…

  3. Ganz vergessen: Ich züchte diese Tiere sogar nach, so dass keine Entnahme aus der Natur getätigt werden muss. Dazu spreche ich mich mit einem anderen Züchter ab und wir tauschen Tiere untereinander um so auch „reine“ Tiere zu erhalten.

    Gegen Alles sein ist einfach, aber gerade bei der Haltung von exotischen Tieren (dazu gehört streng genommen alles, was ursprünglich nicht in Deutschland einheimisch war, also fast ALLES) ist der Bereich zu vielschichtig um alles über einen Kamm zu scheren.

  4. Kai

    @Einzelkämpfer, dann müssten auch alle Hamster, Meerschweinchen, Wellensittiche, die Liste wäre unendlich lang, aus Wohn- und Kinderzimmer verschwinden.
    Sie sehen wohl ein das ihr Beitrag schwachsinn ist.

    Verbote führen in die Illigalität und machen die Haltung wegen mangelnder Kontrolle noch schlechter.

    Ein „Führerschein“ zur Haltung, eine Gebührenpflichtige Kontrolle der Haltungsbedingungen vor dem Kauf, kontrollierte Nachzucht und Verkauf nur von geschulten Züchtern und Zoohandlungen.
    Das gilt dann für alle Wildtiere und nicht nur für die geschützten Arten

  5. Einzelkämpfer

    Genau richtig, auch Hamster, Meerschweinchen, Sittiche und was sonst noch dem eigenen Ego und dem Verdienst dient und nicht der hiesigen Natur angehört gehört verboten. Tiere sind nicht geschaffen worden, um in Käfigen, Terrarien und Aquarien zu leben. Und schon gar nicht im Kinderzimmer. Alles nur purer Egoismus!

Reply to “Hamburger Senat beschließt Gesetz zur Haltung von gefährlichen exotischen Tieren”

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