animal-health-online®
Redaktion Kleintiere & Pferde
  

powered by ...

Hunde müssen in der Natur vom 1. April bis 15. Juli an die Leine

Leer (aho) – Hunde dürfen vom 1. April an in der freien Landschaft nur an der Leine mitgeführt werden, damit sie nicht streunen oder wildern können. Das ist nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung bis zum 15. Juli vorgeschrieben. Hierauf weist jetzt dern Landkreis Leer hin.

Diese Zeit gilt als Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit für frei lebende Vögel und Säugetiere. Ausnahmen vom Leinenzwang gibt es unter bestimmten Voraussetzungen nur für Jagdhunde, Rettungshunde oder Einsatzhunde der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und des Zolls.

Das Naturschutzamt der Kreisverwaltung in Leer appelliert an Hundehalter, die Leinenpflicht unbedingt zu beachten. Während der Brut- und Setzzeit sei es besonders wichtig, alle vermeidbaren Störungen von den Lebensräumen der wild lebenden Tiere fernzuhalten. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann sich ein Bußgeld bis zu 5000 Euro einhandeln.

Über die gesetzlich vorgeschriebene Frist hinaus können Städte und Gemeinden durch eine Verordnung festlegen, dass Hunde auch in der übrigen Zeit und nicht nur in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind. In der Stadt Leer gilt das für den Kernbereich des Stadtgebiets.

In einigen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten im Kreisgebiet wie unter anderem im Rheiderland bestehe eine ganzjährige Leinenpflicht, so das Naturschutzamt.

Reply to “Hunde müssen in der Natur vom 1. April bis 15. Juli an die Leine”

Suche



Datenschutzerklärung