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Neues Jagdgesetz in Sachsen: Harmlose Hunde dürfen nicht mehr geschossen werden

Dresden (aho) – Der Sächsische Landtag hat am 9. Mai 2012 die Neufassung des Sächsischen Jagdgesetzes verabschiedet. Wichtige Neuregelungen in dem Gesetz sind auf ein modernes Jagdmanagement sowie auf Verbesserungen beim Arten- und Tierschutz gerichtet.

Der Abschuss wildernder Hunde wird mit dem neuen Jagdgesetz eingeschränkt, er ist nur noch mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt. „Nicht jeder Hund, der ohne Aufsicht in der freien Natur angetroffen wird, wildert. Harmlose Hunde, die keine Bedrohung für das Wild darstellen, wollen wir auf diese Weise schützen“, so Staatsminister Frank Kupfer. Darüber hinaus werde durch die Regelung ein versehentlicher Abschuss von Wölfen ausgeschlossen, wenn Jäger sie mit Hunden verwechseln.

Auch wird der Lebensraum für Rotwild nicht mehr durch Behörden festgelegt. Bisher war eine Hege der größten heimischen Schalenwildart nur innerhalb sogenannter Schalenwildgebiete zulässig. Das kann wegen der fehlenden Wanderungsmöglichkeit auf Dauer instabile lnselvorkommen entstehen lassen. Mit der neuen Regelung wird ein genetischer Austausch möglich.

Im Rahmen von Gruppenabschussplänen können die Jäger in Hegegemeinschaften über die Aufteilung der Abschüsse von Rot-, Dam- und Muffelwild in eigener Verantwortung entscheiden. Der Abschussplan für Rehwild wird entfallen. Künftig sind in erster Linie die Jäger und Grundeigentümer vor Ort dafür verantwortlich, das richtige Maß bei der Rehwildhege zu finden.

Bei der Jagd auf Wasservögel darf künftig bleihaltige Munition nicht mehr verwendet werden. Diese Regelung dient vorrangig dem Schutz von Seeadlern, die mit Bleischrot bejagte oder vergrämte Wasservögel (Enten/Graureiher) fressen und dann an einer Bleivergiftung zugrunde gehen könnten.

Ebenso wird die Verwendung von Totschlagfallen künftig verboten. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können die unteren Jagdbehörden Ausnahmen zulassen. Die Voraussetzungen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) per Verordnung geregelt. Insbesondere können dabei bestimmte Gebiete ausgeschlossen, die Bauart und die Kennzeichnung der Totschlagfallen sowie notwendige Sicherheitsmaßnahmen bei ihrer Verwendung vorgeschrieben werden.

Für große Diskussionen um das neue Gesetz sorgte die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. „Missverständnisse sind durch das neue Jagdgesetz absolut ausgeschlossen“, betonte der Minister. „Der Wolf darf auch weiter nicht geschossen werden. Für streng geschützte Arten gibt es in der Jagdverordnung auch keine Jagdzeiten. Das ist nicht zulässig und im Jagdgesetz jetzt eindeutig geregelt.“

Stärker in die Pflicht genommen werden die Jäger jedoch nun beim Wildmonitoring. „Ich will, dass die Jäger ihre Kompetenz, ihre Erfahrung und vor allem ihre flächendeckende Präsenz für den Artenschutz einbringen. Ihre Mitwirkung bei der Bestandserfassung besonderer Wildarten wie Luchs und Wolf ist unerlässlich“, so Kupfer. Der Freistaat werde technische Voraussetzungen dafür schaffen, dass Jäger ihre Wahrnehmungen bei diesen Wildarten zeitgemäß per Internet an die Jagdbehörde übermitteln können.

Das neue Jagdgesetz wird nach dem Landtagsbeschluss im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Es soll zum 1. September 2012 in Kraft treten.

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