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Spendensammlungen des Vereins „Ein Paradies für Tier und Mensch e.V.“ in Rheinland-Pfalz untersagt

Trier (aho) – Die Aufsichts –und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein „Ein Paradies für Tier und Mensch e.V.“ (Geschäftssitz in Bengel/Landkreis Bernkastel-Wittlich) mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt.

Zweck und Aufgaben des Vereins ist nach eigenen Angaben:
1. einen Gnadenhof für gequälte Tiere und Fundtiere zu errichten
2. notleidenden Tieren und Tieren aus schlechter Haltung zu helfen
3. Menschen zu helfen, die nicht mehr in der Lage sind Tiere bei sich zu halten wegen zu hoher Futter-/Arztkosten
4. der Gnadenhof soll unter Fachkompetenz geleitet und die Erweiterung des Hofes gefördert werden
 
Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.

Ein Paradies für Tier und Mensch e.V. führt öffentliche Spendenaufrufe unter anderem mittels Spendendosen und Warenverkäufen zugunsten karitativer Zwecke durch und wirbt via Internet um Dauerspenden mittels Fördermitgliedschaften.
Im Rahmen einer sammlungsrechtlichen Prüfung konnte die ADD keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Spendensammlungen und einer zweckentsprechende Verwendung des Sammlungsertrages feststellen, was in erster Linie mit erheblichen Zweifeln an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit begründet ist.

Zum Schutz der gutgläubigen Spender und angesichts des hohen öffentlichen Interesses an der Aufrechterhaltung der Spendenbereitschaft der Bevölkerung und dem Schutz anderer Veranstalter von Sammlungen musste die ADD daher ein landesweites Sammlungsverbot aussprechen.

Der Verein wurde darüber hinaus verpflichtet, alle rheinland-pfälzischen Dauerspender über das sofort vollziehbare Sammlungsverbot schriftlich zu informieren und den Einzug von Geldspenden zu stoppen.

Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Geldspendensammlungen und Spendeneinzüge im Namen „Ein Paradies für Tier und Mensch e.V.“ erfolgen oder noch Spendendosen im Namen des Vereins aufgestellt sein, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

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