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Verstoß gegen das Landeshundegesetz: Stadtordnungsdienst stellt acht Pittbullterrierwelpen sicher

Bonn (aho/ib) – Mitarbeiter des Stadtordnungsdienstes Bonn haben acht Welpen einer Pittbullterrier-Mischlingshündin im Ortsteil Tannenbusch sichergestellt. Die Tiere waren von ihrer Halterin zum Verkauf angeboten worden. Zucht, Kreuzung und der Handel mit gefährlichen Hunden sind aber nach Landeshundegesetz verboten. Muttertier und Welpen wurden deshalb ins Tierheim gebracht.
Das Muttertier muss mindestens acht Wochen bei den Welpen bleiben. Danach wird geklärt, ob der Hund wieder an seine Halterin, die eine Erlaubnis zur Haltung eines Pittbullterriers hat, herausgegeben werden kann.
Die Welpen bleiben im Tierheim und werden später weitervermittelt. Dabei wird das Ordnungsamt prüfen, ob die zukünftigen Halter die gesetzlichen Voraussetzungen zur Haltung eines gefährlichen Hundes erfüllen.

Die Rechtsgrundlage:
Paragraph 9 Landeshundegesetz: Zucht-, Kreuzungs- und Handelsverbot, Unfruchtbarmachung

Zucht, Kreuzung und Handel mit gefährlichen Hunden im Sinne des Paragraphen 3 Abs. 3 sind verboten. Die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes (im Sinne des § 3) hat sicherzustellen, dass eine Verpaarung des Hundes mit anderen Hunden nicht erfolgt. Die zuständige Behörde kann die Unfruchtbarmachung eines gefährlichen Hundes (im Sinne des § 3) anordnen, wenn gegen Satz 1 oder Satz 2 verstoßen wird.

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Jeannie

    Was ist denn das für eine R a s s e, ein P i t b u l l ??? Soweit mir bekannt, ist der American Pitbullterrier k e i n e vom FCI anerkannte R a s s e !
    Und somit ist der Pitbull (APBT) in Deutschland gar n i c h t existent! Da ein Mischling aus Mischlingen! Und aus welchen Mischlingen??
    Ind BRD wird mittlerweile aus allen kurzhaarigen Mischlingshunden ein Pitbull/Staffordmischling kreeiert, von wahllosen Zuordnungshengsten, und auch Tierschützern, die auf der Selektierrampe stehen und Hunde wie damals Menschen, in Kategorien einstufen?
    Kreuzt man einen molossoiden Hunderassentypus/Mix mit einem Jagdhund und die Zurordnungshengste ersehen in dem Hund einen erstklassigen Stafford/Pitbullmix. Dies ist ein Vebrechen an den Tieren und jeder der sich diesem anschließt macht sich mitschuldig an weiterem Hunderassismus. Jeannie

Reply to “Verstoß gegen das Landeshundegesetz: Stadtordnungsdienst stellt acht Pittbullterrierwelpen sicher”

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