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Verwaltungsgericht Neustadt bestätigt Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes

Neustadt (VG) – Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren ein von der Verbandsgemeinde Dudenhofen ausgesprochenes Haltungsverbot nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde bestätigt.

Nach diesem Gesetz sind Hunde der Rassen American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gefährliche Hunde. Wer einen solchen Hund halten will, bedarf einer Erlaubnis, die nur erteilt wird, wenn der Betreffende ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes hat, über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügt und eine Haftpflichtversicherung nachweist.

Im zugrundeliegenden Fall hatte die Antragstellerin einen Welpen erworben, der nach ihren Angaben Ende Dezember 2011 geboren worden ist. Da es sich nach Einschätzung der Verbandsgemeinde hierbei um einen American Staffordshire Terrier und damit um einen gefährlichen Hund handelt, untersagte sie der Antragstellerin mit sofortiger Wirkung die Haltung des Tieres und ordnete zugleich dessen Sicherstellung und Verwahrung im Tierheim an.
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich zudem wegen des angeordneten Sofortvollzugs mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.

Das Gericht hat den Antrag abgelehnt: Zwar stehe nicht eindeutig fest, dass es sich bei dem Tier tatsächlich um einen American Staffordshire Terrier handele. Es fehle nämlich derzeit noch an einem Rassegutachten, das feststelle, dass der Hund dieser Rasse angehöre bzw. jedenfalls als Mischling von dieser abstamme. Ein solches Gutachten könne auch noch nicht erstellt werden, da eine phänotypische Rassebestimmung erst im Alter von neun Monaten möglich sei.
Gleichwohl überwiege das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs des Haltungsverbots. Die Behörde könne sich bei ihrer Einschätzung, dass der Hund ein American
Staffordshire Terrier sei, nämlich auf gewichtige Anhaltspunkte stützen, so u. a. darauf, dass die Antragstellerin den Hund als American Staffordshire Terrier gekauft habe und nachprüfbare Unterlagen, die ernsthaft gegen eine solche Rassezugehörigkeit sprechen könnten, fehlten. Da die Antragstellerin offensichtlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen gefährlichen Hund habe – es liege insbesondere kein berechtigtes Interesse an der Haltung vor -, bleibe ihr Antrag deshalb ohne Erfolg.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13. August 2012 – 5 L 624/12.NW –

2 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Die-mit-dem-Kopf-schüttelt

    So ein Schwachsinn! Zitat: „Es fehle nämlich derzeit noch an einem Rassegutachten, das feststelle, dass der Hund dieser Rasse angehöre bzw. jedenfalls als Mischling von dieser abstamme. Ein solches Gutachten könne auch noch nicht erstellt werden, da eine phänotypische Rassebestimmung erst im Alter von neun Monaten möglich sei.“
    Haben die Verantwortlichen schon mal das Wort „DNA-Analyse“ gehört? Da kann man schon bei kleinsten Welpen mittels Schleimhautabstrich oder auch per Blutprobe bestimmen, von welchen Rassen ein Hund abstammt. Meines Wissens kann Optigen (www.optigen.com) inzwischen fast 200 Rassen als Vorfahren nachweisen, der Am Staff ist auch dabei.Solch ein Test kann zwar ein paar Wochen dauern, aber selten mehr als 2 (meist ist der Postweg beim Einsenden des Materials schuld), das Ergebnis kommt aber vorab per Mail.

  2. NAB

    …wenn ich so etwas lese, stellen sich mir immer wieder die Nackenhaare…
    Hatte mir im Jahr 1999 ein Mastino Napoletano-Bullmastiff Mädchen als Welpe gekauft…wir wohnten damals in Worms. Ich damals mitte 20 und wusste, dass mein Hund ab der 12. Woche steuerpflichtig ist. Ich hatte meinen Welpen damls am Ostermontag bekommen und donnerstags stand bei mir das Ordnungsamt vor der Tür, dass ich eine Kampfhundezucht betreiben würde…hab diese nur ausgelacht…ich musste für meine kleine ein Gutachten vorlegen zur Besteuerung, da nicht nur jedes Bundesland, sondern auch jede Gemeinde Hunde einstufen darf, wie sie will. Laut der Verordnung in Worms, sind die meisten Molosser dazu gehören auch die Mastinies und die Mastiffs in allen Arten, zu denn Kann-gefährlichen-Hunden. Dies heißt konkret, dass wenn ich kein Gutachten habe, ist mein Hund gefährlich und man muss richtig in die Tasche greifen, mit Gutachten ist der Hund ungefährlich.
    Dieses Gutachten war damals ein Fragebogen der ausgefüllt werden musste von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (Tierarzt, Hundeschule). Wie leinenführig ist ein Welpe mit 8 bis 9 Wochen? Wie gehorsam?Geht von einem Hundebaby eine Gefahr aus, generell?
    Unser damaliger/ehemaliger Tierarzt hat sich über dieses Fragebogen-Gutachten Tränen gelacht…hat seine Kreuze gesetzt, den Stempel drunter und den Karl-Gustav drunter und gut war.
    Die Wormser Tierärzte wollten damals meinen Welpen für eine Woche haben, dann fragte ich, wann ich doch mit Hund bei ihnen einziehen soll? Ich gebe meinen Hund nie jemandem in die Hand, und schon gar nicht in der Prägephase…dann hätte meine Maus bestimmt einen Schaden fürs Leben gehabt.
    Aber ich hab mir den Unmut des Ordnungsamtes noch richtig selbst an den Hals gehängt…ich ging damals mit meinem Hundebaby, war zwischenzeitlich 9 Wochen alt auf dem Arm in die Stadtkämmerei, gab mein Gutachten ab, dass mein Pseudo-Kampfhund zum Schosshund macht, dann stand da eine Frau mit Babywagen in der Elternpause, bei ihrer Kollegin und erzählt…ich schaute in den Wagen, alles babyblau – ein Junge. Ich meinte dann zu der jungen und stolzen Mutter: Och ist der kleine Mann aber süss, und haben sie schon ein Gutachten, dass ihr Sohn später kein Kinderschänder, Mörder oder Vergewaltiger wird? Ich hab eines für meine kleine Maus, dass sie lieb ist. Knall das Gutachten auf den Tisch und geh…
    Uns stand permanent das Ordnungsamt im Nacken…und das ohne Grund…bis wir nach einem Jahr Worms aus dieser irren Stadt wieder weg gezogen sind…

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