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Anzeige durch Tierschützer: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Kreis Gütersloh ein

Gütersloh/Bielefeld (pm) – Die Veterinäre des Kreises Gütersloh haben sich bei der Ãœberwachung der Nerzfarm in Gütersloh nicht strafbar verhalten. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat jüngst die aufgrund einer Anzeige von Tierschützern eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen eingestellt.

Zur Begründung führte sie aus, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliege. Zu Beginn des Jahres hatte der Arbeitskreis humaner Tierschutz nicht nur den Betreiber angezeigt, sondern auch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Gütersloh als Aufsichtsbehörde. Zur Begründung hatten die Tierschützer ausgeführt, dass die Nerze – nach einer Rechtsänderung Mitte Dezember 2011 – in zu kleinen Käfigen gehalten würden und dies gegen geltendes Recht verstoße.
Gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung des Kreises hatte der Betreiber der Nerzfarm geklagt, so dass der Kreis diesen Bescheid wegen des mit der Klage verbundenen Rechtsschutzes nicht durchsetzen konnte. Zur Vermeidung eines langjährigen und kostenintensiven Rechtsstreits hat der Kreis Gütersloh Mitte des Jahres mit dem Betreiber einen Vergleich geschlossen. Danach wird der Betrieb der Nerzfarm in Spexard zum Jahresende 2013 eingestellt.
„Unsere Veterinäre nehmen ihre gesetzlichen Aufgaben im Tierschutz sehr ernst. Das ist gerade in dem oft sehr emotional diskutierten Bereich des Tierschutzes nicht immer einfach. Die Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist ein Freispruch erster Klasse und zeigt, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Verantwortung gerecht werden“, kommentiert Thomas Kuhlbusch, Fachbereichsleiter Gesundheit, Ordnung und Recht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.

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