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Stadt Wertheim: Felder und Wiesen sind kein Hundeklo; Betretungsverbot während Nutzzeit

Wertheim (aho) – In der Natur setzt die Vegetation ein und damit beginnt von neuem der Interessenkonflikt zwischen Landwirten und Hundehaltern: Flächen, auf denen schon bald hochwertige Nahrungs- und Futtermittel wachsen, dürfen durch Hundekot nicht verunreinigt werden. Auf diese Bestimmungen im Landesnaturschutzgesetz weist das Referat Öffentliche Ordnung der Stadt Wertheim (Main-Tauber-Kreis) hin.

In dem Gesetz ist festgelegt, dass auf landwirtschaftlichen Flächen abgelegte Abfälle – und dazu zählt Hundekot – aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Außerdem besteht ein Betretungsverbot von landwirtschaftlichen Flächen während der Nutzzeit. Während dieser Periode dürfen ausschließlich nur Wege benutzt werden. Das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz fordert zusätzlich vom Tierhalter die Anleinpflicht ein, wenn durch den Freilauf die Nutzung eines fremden landwirtschaftlichen Grundstücks gefährdet ist. Dazu zählen auch Wiesen und Weideland.

Verstöße gegen diese rechtlichen Bestimmungen können mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe geahndet werden, so das Referat Öffentliche Ordnung der Stadt Wertheim.

3 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. falk

    was für ein schwachsinn, hochgiftiger Klärschlamm aus gasanlagen und tonnenweise pestizide… aber wehe wenn der Köter mal ins getreide scheißt… die haben doch einen an der waffel…

  2. Aloisia Schütz

    Nein das ist kein schwachsinn, es ist erwiesen das die Rinder krank werden vom Hundekot. Sie bekommen Abgänge, schuld daran sind die Würmer. Außerdem gehört der Hundekot weg geräumt das gehört zur Hundehaltung.

  3. Hundehalter

    Das mit den Würmern ist absoluter Quatsch. Neosporum Caninum ist vielmehr ein Einzeller (nix Wurm) und kommt in einem normalem Haushund noch nicht mal vor. Vielmehr ist die Stallhygiene des Bauern ausschlaggebend für die „Abgänge“, somit der Bauer selbst hier in der Verantwortung. Ändert aber nichts daran, gemäß Betretungsrecht (Länderregelung) darf ein Hund in der Vegetationszeit nicht ausserhalb der Wege sein, Hinterlassenschaften des Hundes sind selbstverständlich zu beseitigen.

Reply to “Stadt Wertheim: Felder und Wiesen sind kein Hundeklo; Betretungsverbot während Nutzzeit”

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