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Kreisveterinäramt Siegburg appelliert: „Freigängerkatzen“ kastrieren lassen!

Kastration-katze[Kastration einer weiblichen Katze. 1 Gebärmutterhorn 2 Ligamentum ovarii proprium 3 Eierstock 4 Eileiter 5 Mesosalpinx 6 Ligamentum suspensorium ovarii 7 Bauchfett 8 Operationswunde. (Gille, U. 2006)] Siegburg (aho) – Obwohl Katzen eines der beliebtesten Haustiere sind, vegetieren viele Samtpfoten dennoch als Streuner auf unseren Straßen vor sich hin – immer auf der Suche nach Nahrung, den Witterungsverhältnissen schutzlos ausgeliefert. Ihre frühe Fruchtbarkeit wird den Tieren zum Verhängnis: Katzen sind bereits mit vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Eine Katze kann in der Regel pro Jahr zwei Würfe mit mindesten vier bis sechs Kätzchen großziehen, die wiederum nach einem Jahr selbst für Nachwuchs sorgen können. Eine unkastrierte „Hauskatze“ und ihre Nachzucht können so theoretisch in sieben Jahren über 400.000 Nachkommen zeugen! Die Folge sind oft verwilderte Katzenpopulationen, die durch schlechte Haltungsbedingungen, Hunger und Krankheit ein leidvolles Dasein fristen und letztlich elend sterben.

Trotz erheblicher Bemühungen von Tierschutzvereinen und Katzenschutzinitiativen steigt die Zahl der streunenden und verwilderten Katzen ständig an. Im Tierheim Troisdorf machen sie bereits ca. 40 % der dort eingelieferten Katzen aus.

„Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein aller Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihren Stubentigern auch Zugang ins Freie gewähren. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, welche Konsequenzen ein Freigang einer nicht kastrierten Katze mit sich bringen kann“, so Dr. Hanns von den Driesch, Leiter des Kreisveterinäramtes. „Im Sinne des Tierschutzes: Lassen Sie Ihre Katzen spätestens im Alter von vier bis sechs Monaten kastrieren!“

Katzenkastrationen führt jeder praktizierende Tierarzt durch, der Kleintiere behandelt. Im Zusammenhang mit der erfolgten Kastration ist es sinnvoll, Freigängerkatzen gleichzeitig kennzeichnen zu lassen – so können Sie z.B. bei der Abgabe im Tierheim ihrer Halterin oder ihrem Halter zugeordnet und zurückgegeben werden. Über Durchführung und Folgen einer Kastration, die Kennzeichnung sowie die Kosten berät gerne der Tierarzt in der Kleintrierpraxis.

„Das Kreisveterinäramt setzt – wie bereits in den vergangenen Jahren – weiterhin auf eine Sensibilisierung der Bevölkerung durch Aufklärung. Dabei werden die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden durch uns beratend unterstützt“, versichert Dr. Hanns von den Driesch.

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