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Kastration ohne Wenn und Aber: Bundestierärztekammer verweist auf neue Rechtsgrundlage im novellierten Tierschutzgesetz

opbesteck.jpgBerlin (BTK) – Nun werden die Tage endlich länger und die Sonnenstrahlen der vergangenen Tage lassen auch bei unseren Haustieren „Frühlingsgefühle“ ausbrechen. Damit das Ganze aber nicht in einem großen „Katzenjammer“ endet, appelliert die Bundestierärztekammer an Tierhalter, nur kastrierte Katzen nach draußen zu lassen.

„Die stärkere Lichteinstrahlung führt dazu, dass vermehrt Sexualhormone produziert werden und weibliche Katzen jetzt rollig werden. Das ruft natürlich auch Kater auf den Plan, die in weitem Umkreis nach einer Partnerin suchen“, erklärt Prof. Dr. Theo Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer. Und genau da beginnt das Problem: „Unkastrierte Katzen ins Freie zu lassen, ist im höchsten Maße unverantwortlich. Katzen können schon mit einem halben Jahr das erste Mal Nachwuchs bekommen, und das dann durchschnittlich zweimal im Jahr. Bei vier bis sechs Kätzchen pro Wurf, ist die Nachkommenschaft schnell auf ein Vielfaches angewachsen.“ Das Ende vom Lied: Verwilderte Katzen, für die sich niemand zuständig fühlt und die krank und unterernährt ein jammervolles Leben fristen.

Tierelend, das sich vermeiden ließe. Allein an die Vernunft der Tierhalter zu appellieren, reicht hier aber nicht. Mantel: „Wir haben uns seit Jahren für eine bundeseinheitliche Kastrationspflicht für Katzen stark gemacht. Im neuen Tierschutzgesetz wurde endlich eine Rechtsgrundlage für Länder geschaffen, die Kastrationsgebote und Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Dabei spielt nun neben der Gefahrenabwehr als Rechtsgrundlage auch der Tierschutzzweck eine Rolle.“ Städte und Gemeinden haben jetzt also die Möglichkeit, gezielte Maßnahmen zur Verhinderung von weiterem Katzenelend zu ergreifen – in insgesamt 238 deutschen Kommunen ist es bereits Pflicht, Katzen kastrieren und kennzeichnen zu lassen.

Eine kostenlose Kastration von Katzen durch die Tierärzte, wie von Tierschutzvereinen immer wieder gefordert, kann es allerdings nicht geben. „Tierärzte sind zu sorgfältiger Arbeit verpflichtet: Die Ausstattung einer Praxis, das nötige Personal, verursachen hohe Kosten. Eine Kastration geht nicht zum Nulltarif. Außerdem sind wir an die GOT, die Gebührenordnung für Tierärzte, gebunden. Das ist eine Bundesverordnung, in der die Honorarforderungen für tierärztliche Leistungen festgeschrieben sind. Eine Unterschreitung des einfachen Gebührensatzes ist den Tierärzten grundsätzlich verboten“, so Prof. Mantel.

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