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Pferd mit 25 Zentimeter langem Huf: Polizei hebt heruntergekommene Pferdehaltung aus

Huf-25cmTuttlingen (aho) – In den zurückliegenden Tagen wurden auf dem Gelände eines Pferdehalters in Wellendingen (Landkreis Rottweil) nicht nur Umweltverstöße, sondern auch gravierende tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt. An der Betriebskontrolle des Veterinäramtes Rottweil waren Polizeibeamte des Sachgebiets Gewerbe- und Umwelt des Polizeipräsidiums Tuttlingen wurden Hierzu informiert das Polizeipräsidium Tuttlingen.

Auf dem Areal fanden die Beamten zunächst etliche Abfälle wie Hausmüll und Flüssigkeitskanister, teilweise mit Heizöl befüllt. Die weitere Besichtigung des Geländes ergab, dass die in einem Offenstall gehaltenen Pferde sich in einem nicht zufriedenstellenden Zustand befanden. Der Amtsarzt bemängelte dabei insbesondere den Zustand der Hufe der Tiere. Im Zuge der weiteren Überprüfung entdeckten Tierarzt und Ordnungshüter auf einer etwas entfernt liegenden Koppel einen weiteren Unterstand. In diesem befand sich ein apathisch wirkendes und ebenfalls ungepflegtes Pferd mit bereits stark deformierten Hufen. Nach Beurteilung des Amtsarztes lagen bei diesem Pferd schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetzes vor. Nicht nur, dass das Pferd erkennbar seit Wochen nicht mehr gestriegelt worden war, es litt auch unter großen Schmerzen, weil sich am rechten Vorderhuf seitlich nicht nur ein Hornauswuchs von rund 10 Zentimetern gebildet hatte, sondern dies zu einem schmerzhaften Auseinanderbrechen der Hufwand geführt hatte. Zudem befand sich der andere Vorderhuf des Vierbeiners ebenfalls in einem äußerst desolaten Zustand. Aufgrund des vorgefundenen Sachverhalts sowie der beträchtlichen Verstöße gegen das Tierschutzgesetz erhielt der Eigentümer Auflagen zur umgehenden Beseitigung der Missstände.

Bei der zwei Tage später durchgeführten Überprüfung der angeordneten Auflagen durch die Amtstierärztin des Veterinäramtes, des zuständigen Sachverständigen des Wasserwirtschaftsamtes sowie den Polizeibeamten des Sachgebiets Gewerbe- und Umwelt, befand sich die untersuchte Stute mit inzwischen gekürzten Hufen in der Herde.

Der Eigentümer wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eine tierärztliche Versorgung des Pferdes weiterhin notwendig sei. Zudem wurde nochmals der schlechte Hufzustand der anderen Tiere bemängelt. Der Pferdehalter wird bezüglich der Einhaltung der Auflagen durch Nachkontrollen überprüft und zudem wegen schwerwiegenden Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angezeigt, so das Polizeipräsidium in einer Medieninformation.

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