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Ab dem 1. April gilt wieder die Anleinpflicht für Hunde

mann_hundHannover (aho) – Der Niedersächsischen Landwirtschaftsminister Christian Meyer weist alle Hundebesitzer auf die Anleinpflicht während der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli hin. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Die Hunde dürfen in dem Zeitraum nur noch angeleint in der freien Landschaft geführt werden. Zur freien Landschaft gehören nach § 2 des NWaldLG neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen.
Im Frühling wird die freie Landschaft wird zu einer immer größer anwachsenden Kinderstube, heßt es in einer Presseinformation. Einige Haarwildarten, wie z.B. der Hase oder das Schwarzwild, haben bereits Nachwuchs, bei anderen Tierarten sind die weiblichen Tiere hochtragend. In diesem Zustand sind sie in ihrer Bewegungsfreiheit und Fluchtmöglichkeit stark einge-schränkt. Auch die am Boden brütenden Vogelarten wie z.B. Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Streuende, wildernde oder auch nur stöbernde Hunde können eine tödliche Gefahr insbesondere für Jungtiere werden, denn im Falle einer empfindlichen Störung stellen wildlebende Tiere vielfach die Versorgung ihres Nachwuchses ein.

Da viele freilebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, werden Hundehalter gebeten, ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen zu lassen und besonders aufmerksam zu sein. Als Ausgleich bieten zunehmend größere Kommunen ausgewiesene Flächen, die dort erfragt werden können, speziell für den freien Hundeauslauf an.

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