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Luckenwalde führt Kastrationspflicht für freilaufende Katzen ein

opbesteck.jpgLuckenwalde (aho) – Mit einer Ordnungsbehördlichen Verordnung hat als erste Gemeinde Brandenburgs Luckenwalde zum 1. August eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt.Ausgenommen sinde die Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde. Die Verordnung besagt, dass alle Katzen ab fünf Monaten, die in Luckenwalde Freilauf haben, kastriert und gekennzeichnet werden müssen. Damit will die Gemeinde Luckenwalte laut einer Pressemitteilung die Ausbreitung von freilebenden, verwilderten Straßenkatzen verringern, die zu hunderten in Luckenwalde leben, Dreck hinterlassen und Krankheiten übertragen könnten.
Die Bitte, sich diesem Problem anzunehmen, wurde über den Bürgerhaushalt an die Stadtverwaltung heran getragen. Um die Katzenhalter zu unterstützen und einen Anreiz zur Einhaltung der Verordnung zu geben, wurden 10.000 Euro bereitgestellt. Luckenwalder Bürger, deren Katze noch nicht kastriert ist, können sich an das Ordnungs- und Rechtsamt wenden. Dort erhalten Sie eine Bestätigung und eine Liste mit allen Tierärzten in Luckenwalde und Nuthe-Urstromtal, die sich an der Aktion beteiligen. Lässt man die Kastration und Kennzeichnung von einem dieser Tierärzte durchführen, übernimmt die Stadt anteilig die Kosten und die Katzenhalter zahlen dort abzüglich des Zuschusses. Für die Kastration und Kennzeichnung einer weiblichen Katze zahlt die Stadt Luckenwalde 60 Euro, für einen Kater 50 Euro. Ist eine Katze schon kastriert, aber noch nicht gekennzeichnet, steuert die Stadt Luckenwalde 10 Euro für die Kennzeichnung zu. Die Zuschüsse können auch Bürger in den Ortsteilen Frankenfelde und Kolzenburg beantragen, obwohl dort die Verordnung nicht gilt.

Die Stadt übernimmt die Tierarztkosten so lange anteilig, bis die eingeplanten 10.000 Euro aufgebraucht sind. Katzenhalter, deren freilaufende Katzen nicht kastriert sind, müssen ein Bußgeld bis zu 200 Euro bezahlen. Als Katzenhalter gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter hinstellt. Die Katzenkastrationspflicht gilt ab August, aber schon jetzt können Anträge zur anteiligen Übernahme der Tierarztkosten gestellt werden.

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