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Baden-Württemberg: Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine

Stuttgart (aho) – Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 6. Mai ein Gesetz für ein Mitwirkungsrecht und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzvereine verabschiedet. „Wenn anerkannte Tierschutzvereine mit dem Ergebnis von Verwaltungsverfahren letztlich nicht zufrieden sind, soll ihnen zukünftig auch ein Klagerecht zustehen. Die Verwaltungsgerichte können dann abschließend für Rechtssicherheit für alle Beteiligten sorgen“, sagte der für den Tierschutz zuständige Minister Alexander Bonde in Stuttgart. Die Vereine könnten dabei Tierschutzinteressen vertreten, ohne selbst in eigenen Rechten verletzt zu sein. „Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verbandsklagerecht im Naturschutz sowie mit dem Tierschutz-Verbandsklagerecht in anderen Bundesländern zeigen, dass Verbände verantwortungsvoll mit Mitbestimmungs- und Klagerechten umgehen“, so Bonde. Tierschutzverbände, die vom neuen Mitwirkungs- und Verbandsklagerecht Gebrauch machen wollen, müssen sich zuerst anerkennen lassen. Voraussetzungen für die Anerkennung sind unter anderem, dass Tierschutzvereine landesweit tätig sein müssen und den Tierschutz satzungsgemäß als Hauptaufgabe verstehen.

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