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ADD warnt vor der Haltung illegaler Hunde

Pit_bull_maulkorbTrier/Rheinland-Pfalz (ADD) – Fälle von schwerwiegenden Beißattacken gefährlicher Hunde in anderen Bundesländern nimmt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zum Anlass, nochmals auf die erforderliche Erlaubnis zur Haltung der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunde des Typs Pit Bull Terrier hinzuweisen.

Die Haltung eines Hundes dieser Rassen ist in Rheinland-Pfalz nach dem Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) erlaubnispflichtig und nur unter strengen Auflagen ausnahmsweise, wenn ein berechtigtes Interesse an der Haltung und einer besondere Sachkunde nachgewiesen sind, möglich. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind angehalten, strikt gegen Verstöße vorzugehen und die Hunde bei Verstößen sofort sicherzustellen.
Dadurch konnte bisher verhindert werden, dass es in Rheinland-Pfalz zu ähnlichen Beißvorfällen wie in anderen Bundesländern mit diesen gefährlichen Hunderassen gekommen ist.

Seit Inkrafttreten des Landesgesetzes über gefährliche Hunde, das die gefährlichen Rassen verbietet, sind die Zahlen stark rückläufig: Gab es im Jahr 2001 noch 4.018 Hunde dieser Rassen, sind es im Jahr 2010 nur noch 1.606. Gleichwohl stellte die ADD in den vergangenen Monaten fest, dass die Zahlen der illegal in Rheinland-Pfalz gehaltenen gefährlichen Hunde – insbesondere durch Einfuhren aus Osteuropa – steigen.
Durch die dort häufig vorherrschenden Zuchtbedingungen sind Krankheiten beziehungsweise in der späteren Entwicklung aggressives Verhalten keine Seltenheit. Oft werden Hunde unter der Rasseangabe American Bully oder Bulldoggen-Mix angeboten. Eine Überprüfung dieser Hunde anhand von phänotypischen Merkmalen zeigte, dass gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 2 LHundG dahinter verborgen waren.

Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie, beim Erwerb und der Auswahl eines Hundes darauf zu achten, dass es sich nicht um Abkömmlinge dieser Rassen oder Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen handelt.

Die Zucht und der Handel mit gefährlichen Hunden sowie die Einfuhr aus dem Ausland sind verboten. Zuwiderhandlungen stellen einen Bußgeldtatbestand oder sogar eine Straftat dar. Neben den bußgeld- und strafrechtlichen Sanktionen muss der Halter eines solchen Hundes, der keine Erlaubnis hat, mit der Sicherstellung der illegal gehaltenen Hunde und deren Unterbringung in Tierheimen rechnen; für die dadurch entstehenden Kosten muss grundsätzlich der Halter aufkommen.

7 Kommentare, Kommentar oder Ping

  1. Björn Meier

    Herzlichen Glückwunsch zu diesem Beitrag. Könnte glatt von der Bild sein…….. „Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit“ so ein Schwachsinn…..

  2. Es macht ja durchaus Sinn, über ein bestehendes Hundegesetz aufzuklären, aber dann doch bitte in sachlicher Art und Weise und nicht in Form einer Hetzkampagne.

    Die gelisteten Hunde sind nicht allein auf Grund ihrer Rasse gefährlicher oder gar unberechenbar. Anderenfalls müssten wir jede Menge Tote haben, die von gefährlichen „Kampfhundebestien“ zerfleischt wurden. Wenn man diesen Artikel liest, muss man sich fragen, wie es die Halter solcher Hunde und deren Familien schaffen, trotzdem zu überleben…

    Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien zu diesem Thema, die alle immer wieder zu dem Schluss kommen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes eben nicht von seiner Rasse abhängt.

    Und auch, wenn es vielleicht in Rheinland-Pfalz in letzter Zeit keine schwerwiegenden Beißvorfälle mit gelisteten Hunderassen gab (das kann ich nicht beurteilen), so wird es wohl trotzdem schwerwiegende Beißvorfälle mit anderen Hunderassen gegeben haben. Die Frage ist, ob dies dann weniger schlimm ist, nur weil solche Vorfälle nicht medienwirksam vermarktet werden. Es macht sich in der Presse nun halt mal besser, wenn man das Wort „Kampfhund“ verwenden kann. Das hat eine andere Wirkung, als wenn man über einem beißenden Labrador schreibt. Für den Gebissenen macht es sicher keinen Unterschied.

    Aufklärung über ein Landeshundgesetz ja, aber doch bitte nicht in Boulevardpresse-Manier.

  3. Staffhilfe

    Ist ja wieder ein klasse hetzartikel. Von Leuten die keinerlei Ahnung haben. Ihr seit echte Rassisten

  4. Ich kann mich dem Kommentar von Nicole Gelfert nur anschließen! In dem Amt sitzen mit Sicherheit keine Leute die wirklich Ahnung von Hunden haben. Aber wir laden sie gerne ein, an den vielen Veranstaltungen in Deutschland teilzunehmen wo auch die Hunde anwesend sind.
    Zitat:
    „Die ADD weist deshalb nochmals ausdrücklich auf die Gefährlichkeit und Unberechenbarkeit dieser Hunderassen hin und bittet die Bevölkerung, auch zum eigenen Schutz und dem Schutz der Familie, beim Erwerb und der Auswahl eines Hundes darauf zu achten, dass es sich nicht um Abkömmlinge dieser Rassen oder Mischlinge mit Anteilen dieser Rassen handelt.“
    Zitat Ende
    Alleine dieser Satz zeigt die Sachunkenntnis des Verfassers dieser Meldung und der zuständigen Sachbearbeiter bei der ADD!
    Informieren sie sich und machen sie sich sachkundig!

  5. Johannes Skianis

    Was ein Schwachfug,ich frage mich nur wer diesen Artikel Korrektur gelesen hat,kann nur ein Bild Redakteur gewesen sein.

  6. Thorsten Baumgärtner

    Selten so viel unqualifiziertes Nichtwissen auf einen Haufen gesehen!

    Dem Schreiberling dieses Hetzartikels, kann man nur raten sich zukünftig mal etwas genauer mit der Materie zu befassen, denn das hier ist fremschämen erster Güte!

  7. Regina Staffel

    Geballtes Unwissen will Aufklären oder doch nur Aufhetzen? Sollte es für dieses Pamphlet einen sittlichen Nährwert geben, mir erschließt er sich nicht! Haben Sie vielleicht auch noch eine Expertenmeinung zum Silberfischchen, wäre möglicherweise interessanter.

Reply to “ADD warnt vor der Haltung illegaler Hunde”

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