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Ohne Impfschutz, krank, Lockangebote: Polizeipräsidium Ulm warnt vor illegal angebotenen Hundewelpen

Ulm (ots) – Einen illegalen Hundehandel haben die Spezialisten des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Ulm in den vergangenen Wochen aufgedeckt. Ins Rollen gebracht wurden die Ermittlungen von einer Tierschützerin, als diese Ende März in einer Kleinanzeige auf drei Hundewelpen aufmerksam wurde. Auf einer Internetplattform hatten ein 27-jähriger Osteuropäer und dessen 24-jährige Partnerin die sechs bis sieben Wochen alten Golden Retriever-Welpen und einen Husky-Welpen zum Kauf angeboten. 650 bis 750 Euro wollte das Paar dafür haben. Die Tierschützerin fädelte ein Treffen ein. Ãœber das Treffen an einem Freitagabend in einer Ulmer Wohnung informierte die Frau auch die Polizei. Schnell stellten die Beamten fest, dass die Welpen ohne gültigen Impfschutz nach Deutschland eingeführt wurden. Gegen das Paar wurde deshalb ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Hundewelpen wurden sichergestellt und in einem Tierheim untergebracht. Rund drei Wochen später gab das Paar erneut eine Kleinanzeige auf. Auch diesmal stellten die Beamten die zwei Husky-Welpen sicher.

Für einen Schäferhund-Welpen kam Anfang April aber jede Hilfe zu spät. Über eine Internetanzeige hatte ein 37-Jähriger den Welpen für mehrere hundert Euro gekauft. Bereits einen Tag nach dem Kauf musste der 37-Jährige den Welpen zu einem Tierarzt bringen, wo er einen Tag später starb. Ermittlungen der Polizei ergaben, dass auch dieser Welpe illegal aus dem osteuropäischen Ausland eingeführt wurde. Der 26-Jährige Verkäufer wollte noch zwei weitere Hundewelpen verkaufen. Die Polizei stellte diese jedoch sicher und brachte sie in einem Tierheim unter. Auch dieser Hundehändler sieht nun einem Bußgeldverfahren entgegen. Außerdem erwartet den 26-Jährigen eine Strafanzeige wegen Betruges.

Die Polizei warnt Tierfreunde dringend davor, Hundewelpen und andere Tiere „anonym“ von Straßenhändlern zu kaufen. Fallen Sie auch nicht auf Lockangebote in Kleinanzeigen oder im Internet herein. Jedem muss klar sein, dass er den tierschutzwidrigen Handel unterstützt, sobald er einem dubiosen Händler oder Züchter ein Tier abkauft. Wenn Ihnen ein Verkaufsangebot zweifelhaft erscheint oder ein Züchter oder Händler verdächtig vorkommt, sollten Sie umgehend die Polizei, den örtlichen Tierschutzverein oder die Bundesgeschäftsstelle des Deutschen Tierschutzbundes informieren. Jeder, der sich für ein Tier als neues Familienmitglied interessiert, sollte sich zuerst im örtlichen Tierheim beraten lassen. Hier warten viele Tiere auf ein neues Zuhause.

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