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Verkauf kann zu Straftat werden: Neuer Schutzstatus für Graupapageien

[Foto: Quartl, Kongo-Graupapagei im Vogelpark Herborn] Siegburg (aho) – Seit Anfang Februar diesen Jahres dürfen Kongo- und Timneh-Graupapageien nicht mehr ohne EG-Vermarktungsbescheinigung verkauft oder in sonstiger Weise vermarktet werden. Der neue Schutzstatus für diese Arten wurde auf der 17. Cites-Vertragsstaatenkonferenz in Johannesburg festgesetzt. Hierzu informiert der Rhein-Sieg-Kreis.

Die EG-Vermarktungsbescheinigung muss bei der zuständigen Naturschutzbehörde des Verkäufers, bei der das Tier gemeldet ist, beantragt werden. Dies gilt auch für die Tiere, für die eine amtliche blaue „CITES-Bescheinigung“ aus den Jahren 1984-1997 vorliegt, da die v.g. Bescheinigung nur die rechtmäßige Herkunft des Tieres nachweist, nicht aber die erforderliche Ausnahme von den geltenden Vermarktungsverboten.

Eine Vermarktung von Graupapageien mit einer solchen blauen Bescheinigung oder auch sonst ohne eine gültige Vermarktungsbescheinigung stellt eine Straftat dar. Diese kann sowohl gegenüber dem Verkäufer als auch dem Käufer verfolgt werden, so der Landkreis.

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