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Zahl der Tierschutzverstöße bleibt in Südhessen auf hohem Niveau

[Die Entwicklung der Fallzahlen über die vergangenen Jahre. © RP Darmstadt] Darmstadt (pm) – Auch 15 Jahre nach Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz bleibt die Zahl der Verstöße gegen Tierschutzvorschriften in Südhessen auf hohem Niveau. Wie aus dem Jahresbericht des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt für 2016 hervorgeht, haben die Veterinärbehörden in den 14 Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks im vergangenen Jahr insgesamt 225 Verfahren zur Ahndung von Verstößen eingeleitet (Vorjahr: 213).

Zur Abstellung bestehender Verstöße ergingen in den meisten Fällen auch behördliche Anordnungen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege oder Unterbringung der Tiere wieder herzustellen oder um eine nötige tierärztliche Versorgung durchzusetzen. In einigen Fällen waren Tiere aber auch derart erheblich vernachlässigt oder zeigten bereits so schwerwiegende Verhaltensstörungen, dass sie den jeweiligen Tierhaltern weggenommen und anderweitig untergebracht werden mussten.

40 Katzen mussten beispielsweise in erbärmlichem Zustand aus einer nur 50 Quadratmeter großen Wohnung befreit und anderweitig untergebracht werden. Der betroffenen Halterin wurde nicht nur ein Bußgeld von 1.500 Euro auferlegt – ihr wurden zugleich auch die Unterbringungskosten von rund 22.000 Euro in Rechnung gestellt. Im Falle solch schwerwiegender Tierschutz-Verstöße wird den betreffenden Personen oft auch das zukünftige Halten oder Betreuen von Tieren durch die zuständigen Veterinärbehörden untersagt.

Auch in Nutztierhaltungen fanden die Amtsveterinäre zahlreiche Missstände vor. So unterließen mehrere Rinderhalter die notwendige tierärztliche Behandlung ihrer Tiere oder überließen diese ohne ausreichende Futter- und Wasserversorgung sich selbst. In anderen Fällen entsprach die Art der Haltung nicht den rechtlichen Anforderungen – viele Ställe waren zu klein oder zu dunkel, zahlreiche Weiden waren verschlammt, teilweise fehlte dort auch ein geeigneter Witterungsschutz oder eine ausreichende Wasserversorgung.

Die Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen ist in den Landkreisen und kreisfreien Städten Aufgabe der dort tätigen Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie der Tiergesundheitsaufseherinnen und Tiergesundheitsaufseher. Beobachtete Missstände im Tierschutz können bei den dortigen Veterinärämtern jederzeit zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Liste der zuständigen Behörden kann beispielsweise auf den Internetseiten der Hessischen Landestierschutzbeauftragten unter tierschutz.hessen.de abgerufen werden.

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