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Anklage wegen Tierquälerei und Betruges erhoben

Landau (rlp) – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen eine nun 51-jährige Frau aus dem Kreis Südliche Weinstraße Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Landau wegen des Verdachts der Vergehen nach dem Tierschutzgesetz und des Betruges erhoben.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, 43 Hunden und Katzen zu Beginn des Jahres 2017 über mehrere Monate dadurch erhebliche Leiden zugefügt zu haben, dass sie diese in zwei unbewohnten Privathäusern nicht artgerecht gehalten hat. Die Leiden der Tiere sollen u. a. durch die durch ihre eigenen Ausscheidungen verursachten massiven Schadgasbelastungen, fehlenden Auslauf und unzureichende Bewegung, Mangel an Tageslicht und fehlenden Kontakt zu Artgenossen und/oder Bezugspersonen verursacht worden sein. Außerdem sollen zwei erwachsene Bennett-Kängurus über Monate in einem sehr kleinen und mit einem Deckel verschlossenen Käfig gehalten worden sein, so dass sie ganz erheblich in ihrem Bewegungs- und Erkundungsverhalten eingeschränkt waren und deshalb länger anhaltende Leiden erdulden mussten.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeschuldigten zudem zwei Fälle des Betruges vor. Im Sommer 2015 soll sie einer Kundin vorgespiegelt haben, sie werde sich artgerecht um ihre beiden Hunde kümmern, wenn sie diese bei ihr kostenpflichtig in Pension gebe. Tatsächlich soll die Angeschuldigte die beiden Hunde der Geschädigten aber in der Zeit ihres Aufenthaltes zu mehreren anderen Hunden in eines ihrer Privathäuser verbracht, sie dort unter hygienisch mangelhaften Bedingungen gehalten und ihnen in der Zeit nur unzureichend Auslauf gewährt haben.

In dem weiteren der Anklage zugrunde gelegten Betrugsfall soll die Angeschuldigte, die als Tierärztin praktizierte, tierärztliche Leistungen abgerechnet haben, ohne diese tatsächlich erbracht zu haben. So soll sie einer Kundin vorgespiegelt haben, sie werde ihre Katze mehrere Tage in einer Sauerstoffbox behandeln und soll diese Behandlung sodann auch abgerechnet haben. Tatsächlich soll die Angeschuldigte über eine solche Sauerstoffbox jedoch gar nicht verfügt haben.

Bei den angeklagten Betrugsfällen handelt es sich um Einzelfälle. Im Rahmen der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen hat sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, dass die Angeschuldigte regelmäßig und systematisch überhöhte Rechnungen gestellt oder Leistungen abgerechnet haben könnte, die sie nicht erbracht hat bzw. denen keine gleichwertigen tierärztlichen Leistungen gegenüberstanden.
Das Amtsgericht Landau hat nun über die Zulassung der Anklage und Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.

Hintergrundinformation

Ein strafrechtlich relevanter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz liegt u. a. dann vor, wenn einem Tier länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei einem Betrug sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.

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