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Tierschutzkontrollen in Zirkusbetrieben

Berlin (hib/EIS) – Die in Zirkusbetrieben bei Tierschutzkontrollen festgestellten Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen belegen nicht, dass eine tierschutzgerechte Haltung bestimmter Wildtierarten in Zirkusbetrieben mit wechselnden Standorten grundsätzlich nicht möglich ist. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/9662)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8993) hervor. Dazu heißt es weiter, dass die Verstöße aus Sicht der Bundesregierung zeigen würden, dass geltende rechtliche Anforderungen in den beanstandeten Fällen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen sei es Aufgabe der Amtstierärzte, Abhilfemaßnahmen anzuordnen.

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