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Österreich: Zöllner legen Tierhändler-Ehepaar das Handwerk

Blümel: „Traurige Tierschmuggel-Serie reißt nicht ab“

(pm) – Nicht genug, dass die aufmerksamen Kärntner Zöllner sechs lebende, aber von der langen Fahrt mitgenommenen Tiere bei Krumpendorf in einem Kleinbus auffinden mussten. An die 135 Packungen unterschiedlicher Veterinärmedikamente sowie 32 Tierpässe wurden darüber hinaus in dem Schmuggelfahrzeug beschlagnahmt. „Diese Funde an Dokumenten und Medikamenten sowie weiterer Utensilien legen nahe, dass es sich um organisierte Kriminalität zu Lasten der Tiere, aber auch der Abnehmer handelt!“ äußert sich Finanzminister Blümel zum Ausmaß des neuerlichen Tierschmuggelaufgriffs des österreichischen Zolls.

Tiere tagelang von Russland mit Ziel Frankreich unterwegs

Der russische Staatsbürger mit französischem Konventionspass reiste mit den sechs Tieren über Rumänien und Ungarn am 1. Juni 2021 nach Österreich ein und wollte über Italien weiter nach Frankreich fahren. Die Tiere würden aus Russland stammen und wären von ihm am 30. Mai in Rumänien übernommen worden. Die Tiere wären, wie er angab, zur Züchtung bestimmt gewesen.

Seine Frau betreibe ein Online-Portal, über das sie Heimtiere wie Hunde und Katzen aus eigener Züchtung zum Erwerb anbieten würden. Sie habe für die Tiere, die er abholen sollte, im Vorfeld rund 2.200 Euro bezahlt. Bei den illegal eingeführten Tieren handelt es sich um einen Hund der Rasse Mastiff, einen Hund der Rasse Akita Inu, zwei Katzen der Rasse Britisch Kurzhaar und 2 Katzen der haarlosen Rasse Sphynx. Alle Tiere sind zwischen 12 und 16 Monaten alt.

Insgesamt ist der monetäre Gesamtwert der Tiere, unter Annahme gängiger Preise seriöser Züchter, mit rund 6.000 Euro zu bemessen.

Intensive Zollkontrolle bringt vielfältiges Ergebnis

Am ASFINAG-Parkplatz Krumpendorf Nord an der A2 Südautobahn wurde der 50jährige von Beamten der operativen Zollaufsicht des Zollamtes Österreich, Dienststelle Süd, einer Zollkontrolle unterzogen. Im Zuge dessen wurden die Zöllnerinnen und Zöllner natürlich auf die Tiere aufmerksam, die in kleinen Transportboxen schon lange unterwegs waren. Für die sechs Tiere legte der Fahrer den Zöllnern nur drei Tierpässe vor. Bei der weiteren Kontrolle des Fahrzeuges wurden zusätzlich 29 PET Pässe sowie diverse serologische Dokumente aufgefunden. Aufgrund der verdächtigen Umstände wurde die Kontrolle am Flughafen Klagenfurt intensiviert fortgesetzt.

Die zuständige Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt Land wurde der Amtshandlung beigezogen. In ihrer Anwesenheit konnten schließlich fünf der 32 sichergestellten Pässe den mitgeführten Tieren zugeordnet werden. Eine Katze war gänzlich ohne Papiere unterwegs. Da es sich bei den beschlagnahmten Heimtierpässen nach professioneller Einschätzung der Amtstierärztin um Dokumentenfälschungen handeln dürfte, werden sie von den Beamten der Zollfahndung an das LKA Klagenfurt zur kriminalpolizeilichen Überprüfung übergeben werden.

Dass zusätzlich bei der Intensivkontrolle im Innenraum des Wagens vier Stempel zur Fälschung von Veterinärdokumenten und PET Pässen zwischen den Arzneiwaren versteckt entdeckt wurden, stützt diese Verdachtslage. Sollte die kriminalpolizeiliche Untersuchung diesen begründeten Verdacht bestätigen, werden die Organe der Finanzstrafbehörde Anzeige wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung an die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erstatten.

Die Zollfahndung hat zudem das Mobiltelefon und den Laptop des Mannes beschlagnahmt und sichergestellt. Die Auswertungen der Geräte erfolgen durch das Ermittlungsteam Internet und Cybercrime der Zollstelle Graz und ziehen womöglich noch weitreichendere Ermittlungen und Ergebnisse nach sich.

Tiere in professionelle Pflege übergeben

Die Tiere, die ohnehin einen langen Transportweg hinter sich hatten, wurden dem Mann von den Zöllnern im Zuge der Beschlagnahmung abgenommen und auf Anweisung der Amtstierärztin noch am Tag des Aufgriffs dem Tierschutzkompetenzzentrum Kärnten in Klagenfurt übergeben. Dort werden die Tiere während ihrer mindestens dreiwöchigen Quarantäne professionell umsorgt und aufgepäppelt werden.

Tatbestände Schmuggel, Dokumentenfälschung und illegaler Arzneiwarenhandel

Rund 135 Packungen diverser Arzneiwaren für Tiere im Wert von rund 500 Euro wurden ebenfalls durch den Zoll beschlagnahmt – die Produkte reichen von der Tollwutimpfung über Antibiotika, Hormonpräparate und Zeckenschutzmittel bis hin zu Zubehör wie etwa Spritzen. Erlaubt wäre die Mitnahme von drei handelsüblichen Packungen, diese gewerbliche Größenordnung jedoch steht den diesbezüglichen Beschränkungen klar entgegen und erfüllt den zollrechtlichen Tatbestand der widerrechtlichen Verbringung von Medikamenten.

In der Einvernahme durch die Beamten der Zollfahndung war der Lenker teilweise geständig und gab auch weitere Fahrten dieser Art zu. Da für die Tiere bei diesem wie auch bei anderen der genannten Tiertransporte keine Zollanmeldungen durchgeführt worden waren, wird der Lenker des Schmuggels und der Abgabenhehlerei verdächtigt. Ein entsprechendes Finanzstrafverfahren gegen ihn wurde eröffnet.

Noch am Tag der Anhaltung wurden wegen dieser Vergehen und der zu erwartenden Abgaben sowie der anzunehmenden Finanzstrafen vor Ort 2.500 Euro Sicherheitsleistung durch die Zöllner eingehoben. Da der Lenker zu diesem Zeitpunkt nur 1.000 Euro selbst leisten konnte, reiste tags darauf seine Ehefrau aus Frankreich an, um weitere 1.500 Euro zu hinterlegen. Das Ausmaß der anfallenden Abgaben und zu verhängenden Strafen beträgt über 4.000 Euro.

Aufenthaltsverbot in Österreich

Der Fall zieht für den Schmuggler noch weitere unerwartete Konsequenzen nach sich. Im Rahmen der gewissenhaften Überprüfung durch die beteiligten Zöllner wurde vom Landeskriminalamt eine internationale Abfrage durchgeführt. Da diese ergab, dass der Lenker in Frankreich bereits zwei Mal straffällig geworden war, hat das Fremdenasylamt ein Verfahren zum Aufenthalts- und Einreiseverbot in Österreich für den Mann in die Wege geleitet.

„Dieser Fall legt sehr deutlich dar, dass Tierschmuggel durchaus organisierter Kriminalität zugeschrieben werden kann und nicht verklärt und missverständlich gemeinsam mit vermeintlicher Tierrettung genannt werden sollte“, ist Finanzminister Blümel überzeugt. „Das Tierwohl steht dabei jedenfalls an letzter Stelle, denn die Tiere dienen rein der Profitmaximierung der illegalen Züchter und Händler! Dem stellt sich der Zoll mit seinen intensiven Kontrollen immer wieder erfolgreich entgegen – auch künftig werden wir uns dahingehend auf das Engagement und die Expertise der Zöllner und Zollfahndung verlassen können!“

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