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TVT-Stellungsnahme zur Kastration von Hunden

Belm (aho) – Die Gründe für die chirurgische Kastration von Hunden und Hündinnen sind vielfältig. Gemäß § 6 Tierschutzgesetz1 ist dieser als Amputation zu verstehen und potentielle Folgen einer Kastration sind zu berücksichtigen, erläutert die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) in einer aktuellen Stellungnahme. Halterinnen und Halter müssen durch behandelnde Tierärztinnen und Tierärzte im Vorfeld ausführlich über die Risiken des Eingriffs, sowie mögliche resultierende Folgen, aufgeklärt werden. Ebenso sind rechtliche und tierschutzrelevante Aspekte zu beachten.
Sie finden die TVT-Stellungnahme hier (PDF)).

Aufatmen mit
Bronchoforton

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