Newscastle Disease im Tierheim Berlin-Lichtenberg
Berlin (PM) – Im Taubenbestand des Tierheims Berlin ist am Montag, 15. September 2025 der Ausbruch der Newcastle-Krankheit (ND) amtlich festgestellt worden. Bereits am Donnerstag, 11. September 2025 hatte ein erster Verdacht auf die Tierseuche bestanden. Verursacht wird die Erkrankung durch das Newcastle Disease Virus (NDV) der Art Aviäres Orthoavulavirus.
Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wurden umgehend umfassende Biosicherheitsmaßnahmen angeordnet. Dazu gehören insbesondere die Aufstallung sämtlicher Vögel im Tierheim sowie ein Verbringungsverbot für Vögel und alle damit in Verbindung stehenden Erzeugnisse und Materialien wie Einstreu. Von den bisher verendeten Tieren wurde eine Taube positiv auf das Virus getestet. Die Ergebnisse der acht direkten Kontakttiere sind noch ausstehend.
Aktuell wird der gesamte Vogelbestand des Tierheims durch die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lichtenberg von Berlin im Landeslabor Berlin-Brandenburg mittels Tupfer- und Kotproben auf NDV untersucht. Diese Beprobungen werden im Abstand von mindestens 21 Tagen wiederholt. Erst wenn alle Untersuchungsergebnisse negativ ausfallen, kann die Sperrung des Vogelbestands aufgehoben werden. Oberstes Ziel ist es, eine Ausbreitung der Newcastle-Krankheit in andere Vogelbestände zu vermeiden.
Auf die Einrichtung von Sperrzonen im Umkreis von 3 und 10 Kilometern um das Tierheim wird derzeit verzichtet. Dennoch werden größere Geflügelhaltungen (mehr als 20 Tiere) in der Umgebung vorsorglich von den amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten klinisch untersucht und der Impfstatus überprüft.
In Deutschland kommt es wiederholt zu Ausbrüchen der Newcastle Krankheit. Im Jahr 2025 gab es 17 Feststellungen dieser Tierseuche der Kategorie A. Diese Kategorie macht umgehende Maßnahmen zur Eindämmung der Tierseuche erforderlich. In Berlin ist es der zweite Ausbruch der Newcastle Krankheit innerhalb eines Jahres. Es besteht in Deutschland für Hühner und Puten eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, da von einem Vorkommen des Virus im Wildvogelbestand ausgegangen wird. Für gehaltene Tauben wird eine Impfung zur Vorbeugung der Krankheit dringend empfohlen.
Für den Menschen stellt das Virus in der Regel keine Gefahr dar. Nur in seltenen Fällen und bei engem Tierkontakt kann es zu vorübergehenden Bindehautentzündungen oder Schwellungen der Ohrlymphknoten kommen. Von Eiern oder Geflügelfleisch geht keinerlei Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher aus.
Alle Geflügelhaltungen, die bislang nicht bei der zuständigen Veterinäraufsicht gemeldet wurden, müssen unverzüglich registriert werden. Auffällige Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel sind ebenfalls dort anzuzeigen. Tiere mit Krankheitsanzeichen müssen umgehend von den übrigen Tieren abgesondert und genau beobachtet werden. Betriebsfremde Personen dürfen Geflügelhaltungen derzeit nicht betreten.

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