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Lebensmittelüberwachung: Amtstierarzt und Erzeuger werden stärker gefordert

(ZDS) – Der Umwelt- und Verbraucherausschuss des Europäischen Parlamentes hat zu den geplanten Neuregelungen für die amtliche Ãœberwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft Stellung genommen. Diese Verordnung soll u.a. die Ãœberwachung von Fleischbetrieben, die Rolle des Amtstierarztes sowie die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung regeln. Der Ausschuss sprach sich für eine stärkere Beteiligung von betriebseigenem Personal bei der Fleischuntersuchung aus und unterstrich gleichzeitig den weit gefassten Verantwortungs- und Kompetenzbereich des Amtstierarztes. So ist z.B. ein stärkerer Zugriff auf die Schlachttiererzeugung vorgesehen. Aber auch der Erzeuger soll stärker in die Pflicht genommen werden. So sollen nach dem Entwurf sog. „Informationen zur Lebensmittelkette“ wie der Tiergesundheitsstatus im Herkunftsbetrieb oder der Einsatz von Arzneimitteln mit Wartefrist zum Zeitpunkt der Fleischuntersuchung im Schlachtbetrieb verfügbar sein. Dieser Verpflichtung könnte der Erzeuger nach Meinung des Ausschusses mit standardisierten Erzeugererklärungen nachkommen.(DRV)

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