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EU: Sichere Lebensmittel aus Drittländern

Brüssel (agrar.de) – Das Lebensmittel- und Veterinäramt der EU-Kommission hat im Rahmen der Bemühungen um die Förderung des sicheren Lebensmittelhandels mit Drittländern Leitlinien erstellt, in denen die Einfuhrbestimmungen der EU für Tiere und tierische Erzeugnisse erläutert werden. Diese Leitlinien stützen sich auf geltende Rechtsvorschriften und spezielle Bedürfnisse, die von den Inspektoren des Lebensmittel- und Veterinäramts im Rahmen ihrer Kontakte mit Partnern aus Drittländern ermittelt wurden.

Ziel der Leitlinien ist es, Erläuterungen zu den manchmal sehr komplexen EU-Vorschriften zu liefern. Ein besonderer Schwerpunkt wurde dabei auf die ausführliche Erklärung der Schritte gelegt, die Entwicklungsländer unternehmen müssen, um ihren Erzeugnissen den Zugang zum EU-Markt zu erleichtern.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt hat die ‚Allgemeinen Leitlinien für die Behörden von Drittländern zu den Verfahren, die bei der Einfuhr von lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen in die Europäische Union einzuhalten sind‚, zur Unterstützung der nationalen Behörden von Drittländern herausgegeben, die lebende Tiere oder tierische Erzeugnisse in einen EU-Mitgliedstaat ausführen wollen. Sie enthalten:

• eine Erläuterung der allgemeinen Grundsätze, die dem geltenden System zur Zulassung von Drittländern zugrunde liegen, welche lebende Tiere und tierische Erzeugnisse in die EU-Mitgliedstaaten einführen wollen;

• eine Beschreibung der Verwaltungsverfahren, die angewandt werden, wenn ein Zulassungsantrag der nationalen Behörden eines Drittlands eingeht;

• Informationen über die EU-Vorschriften in den Bereichen Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit, einschließlich des Tierschutzes bei der Schlachtung;

• ausführliche Angaben zu Ansprechpartnern und sonstigen Informationsquellen.

Die Veterinärvorschriften der Gemeinschaft sehen eine Reihe von Bestimmungen vor, mit deren Hilfe sichergestellt werden soll, dass Einfuhren Tiergesundheits- und Lebensmittelsicherheitsstandards erfüllen, die den für die Erzeugung in der EU und für den Handel zwischen EU-Mitgliedstaaten geltenden mindestens gleichwertig sind.

Die Kommission meldet der Welthandelsorganisation (WTO) gemäß ihren Verpflichtungen aus der Vereinbarung über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) bereits alle sanitären und phytosanitären Rechtsetzungsmaßnahmen. Diese werden wiederum den WTO-Mitgliedern gemeldet, die dann die Auswirkungen auf ihren Handel klären können und insbesondere die Frage, ob sie die internationalen Standards erfüllen.

Mit diesen Leitlinien werden zusätzlich in einem einzigen Papier alle wichtigen Texte zusammengestellt, einschließlich der Texte, die bereits vor der SPS-Vereinbarung in Kraft traten. Daher dürften sie für Drittländer, insbesondere für Entwicklungsländer, die beabsichtigen, die rechtlichen Voraussetzungen für Einfuhren in die EU zu schaffen, von großem Nutzen sein.

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