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Fleisch ist nicht gleich Fleisch

Brüssel (lme/aho) – Ab 1. Juli wird der Verbraucher durch neue und strengere Etikettierungsvorschriften für Fleisch besser über das, was er verzehrt, informiert. Am 1. Januar 2003 ist eine Richtlinie zur Änderung der geltenden Gemeinschaftsvorschriften (1) in Kraft getreten, mit der die Definition des Begriffes „Fleisch“ hinsichtlich der Etikettierung von Fleischerzeugnissen präzisiert wird. Für die betreffenden Erzeugnisse gilt bis Ende Juni 2003 noch eine Ãœbergangszeit mit „doppeltem“ Warenverkehr, d.h. Etikettierung nach der neuen oder aber noch nach der bisherigen Regelung. Verbraucher verstehen unter Fleisch in der Regel Muskelfleisch. Nach der neuen Definition wird der Verbraucher klar erkennen, ob es sich um Muskelfleisch, Fett oder Innereien handelt. Die Richtlinie gilt für Erzeugnisse, die Fleisch als Zutat enthalten; Fleisch, das in unverarbeitetem Zustand angeboten wird, fällt nicht darunter. Betroffen sind somit Erzeugnisse wie Würste, Pâté, Fleisch- und Wurstwaren, Fertiggerichte und Fleischkonserven.

David Byrne, EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, meinte: „Durch eine deutliche Etikettierung kann der Verbraucher seine eigene Wahl darüber treffen, was er kauft und was er isst. Aus der Richtlinie geht klar hervor, dass angegeben werden muss, von welcher Tierart das Fleisch stammt, d.h. ob es sich zum Beispiel um ,Schweinefleisch‘ oder um ,Rindfleisch‘ handelt.“

Die Durchsetzung der Rechtsvorschriften und etwaige Sanktionen bei Verstößen gegen das EU-Recht in Bezug auf die Lebensmitteletikettierung liegen im Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten.

Die Erzeugnisse sollten nun nach den neuen Vorschriften etikettiert werden

In der Richtlinie über die Fleischetikettierung wurde eine sechsmonatige Übergangszeit (1. Januar bis 30. Juni 2003) vorgesehen, um der Industrie die Anpassung an die neuen Rechtsvorschriften zu ermöglichen. Während dieser Zeit zirkulierten demnach auf dem Markt sowohl Erzeugnisse, die bereits mit der neuen Richtlinie konform waren, als auch Erzeugnisse, bei denen dies noch nicht der Fall war.

Die größten Änderungen werden daher allmählich im Juli sichtbar werden, wenn alle Produkte nach den neuen Vorschriften etikettiert sein müssen. Erzeugnisse, die vor Ende Juni etikettiert wurden, dürfen allerdings gehandelt werden, solange der Vorrat reicht.

Was bewirkt die Richtlinie?

Einige Mitgliedstaaten haben den Begriff Fleisch bereits zu Etikettierungszwecken präzisiert. Diese nationalen Definitionen werden nun auf EU-Ebene harmonisiert. Die Richtlinie enthält eine Reihe von Bestimmungen zur Verbesserung verschiedener Aspekte der Verbraucherinformation über Fleischerzeugnisse.

Die Definition des Fleischbegriffs wird auf die am Knochen anhaftenden Muskeln begrenzt – ein großer Fortschritt. Andere genusstaugliche Tierkörperteile, wie beispielsweise Innereien (einschließlich Herz, Darm und Leber) oder Fett, müssen in der Etikettierung nunmehr als solche kenntlich gemacht und dürfen nicht länger als „Fleisch“ bezeichnet werden(2).

Vorbehaltlich bestimmter Höchstwerte, die in der Definition festgesetzt sind, gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung für einen bestimmten Prozentsatz des Fettanteils, d.h. dem Muskelfleisch anhaftendes Fett darf wie Fleisch behandelt werden.

Nach der Richtlinie muss auch die Tierart, von der das Fleisch stammt, systematisch angegeben werden, damit beispielsweise „Rindfleisch“ von „Schweinefleisch“ unterschieden werden kann.

„Separatorenfleisch“ fällt nicht unter die Richtlinie. Im Falle von Rindfleisch wurde die Gewinnung von Separatorenfleisch wegen BSE ganz verboten. Bei anderen Tierarten muss Separatorenfleisch gesondert etikettiert werden und darf nicht als Teil des Fleischgehalts der Erzeugnisse gewertet werden, in denen es vorkommt.

Neue Pläne für die Etikettierung von Geflügelfleisch

Ein gesonderter Vorschlag zur Verbesserung der Etikettierung von Geflügelfleischerzeugnissen wird demnächst vorgelegt. David Byrne meinte: „Kürzlich kam es im Vereinigten Königreich und in Irland zu einem Problem, da Fälle auftraten, in denen verarbeitete Geflügelerzeugnisse falsch etikettiert wurden. Es wurden „Hühnerfilets“ entdeckt, in denen sich Spuren von Schweine- und Rinderproteinen sowie zugesetztes Wasser und die Wasserbindung fördernde Zutaten befanden. Ich habe daher beschlossen, dass die Etikettierungsvorschriften für Geflügel- und andere Fleischerzeugnisse verbessert werden müssen. Ich werde den Mitgliedstaaten die Schaffung von Rechtsvorschriften vorschlagen, nach denen auf Lebensmitteletiketten deutlich vermerkt sein muss, dass es sich z. B. um „Hühnerbrust mit zugesetztem Wasser“ handelt.“

(1) Richtlinie der Kommission zur Änderung der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür.

(2) Höchstzulässiger Fett- und Bindegewebeanteil von Zutaten, die mit dem Begriff „….fleisch“ bezeichnet werden.

Säugetierfleisch (andere als Kaninchen und Schweine) und Fleischmischungen, wobei Säugetierfleisch überwiegt: 25 % Fett u. 25 % Bindegewebe

Schweinefleisch: 30 % Fett u. 25 % Bindegewebe

Geflügel- und Kaninchenfleisch: 15 % Fett u. 10 % Bindegewebe

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