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Aus für die Nachtmilch

(lid) – Die Nachtmilch verschwindet in dieser Woche aus den Ladenregalen. Die Milch enthält einen erhöhten Anteil des natürlichen Hormons Melatonin und hilft laut der Werbung der Produzenten beim Einschlafen. Der Grund für das vorzeitige Ende des innovativen Produktes sei die strenge Auslegung des Lebensmittelgesetzes durch die zuständige Behörde, teilen Bettina und Andreas Springer, die Entwickler des Produkts, mit. Konkret verbietet der Zürcher Kantonschemiker den Produzenten jegliche Art von Werbung, die Nachtmilch in Bezug zu einer schlaffördernden Wirkung setzt. Im Zusammenhang mit Lebensmitteln darf nicht von Prävention, Linderung oder Heilung einer Krankheit die Rede sein, und Schlaflosigkeit in jeder Form wird als Krankheit definiert. „Wir dürften nur noch ‚Nachtmilch‘ auf die Flasche schreiben, hätten aber keine Möglichkeit mehr, dafür zu werben“, sagt Bettina Springer gegenüber dem LID. Sie könnten zwar jetzt versuchen, mit anderen Etiketten weiterhin möglichst viel Nachtmilch zu verkaufen. Die Fixkosten seien aber relativ hoch und es sei eigentlich geplant gewesen, die Menge zu verdoppeln. Springers sind am Abklären, ob allenfalls eine Bewilligung als Speziallebensmittel (Functional Food) möglich wäre. Der Zürcher Kantonschemiker hatte bereits im Mai verschiedene Punkte bemängelt, worauf die Nachtmilch-Produzenten ihre Werbung angepasst hatten. „Danach sind wir davon ausgegangen, dass nun alles in Ordnung sei“, sagt Bettina Springer. Umso ärgerlicher sei es, dass der Kantonschemiker erst jetzt weitere Punkte kritisiert habe, was Werbung für die Nachtmilch vollends verunmögliche. Für kleine Unternehmen wie das ihre sei es mit so strengen juristischen Vorgaben schwierig, überhaupt neue Produkte zu etablieren, erklärt Springer. Die Nachtmilch erhielt im letzten Jahr eine große Medienaufmerksamkeit und gewann den „Prix d’innovation agricole suisse“.

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