Hamburg: Weitere Freilandeier mit erhöhten Dioxingehalten festgestellt
Hamburg (aho/lme) – Nachdem bei zwei Proben aus Hamburger Betrieben mit Eiern aus Freilandhaltung eine Ãœberschreitung des Grenzwertes von 3 Picogramm Dioxin pro Gramm Fett festgestellt worden war, ist jetzt die aufwendige Spurenanalyse der Verfolgsprobe abgeschlossen. Die Ergebnisse bestätigen die am 24. Februar 2005 von der Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (BWG) bekannt gegebenen Werte der ersten Messung. Eine Verfolgsprobe lag mit 7,95 Picogramm Dioxingehalt deutlich über dem Grenzwert. Bei zwei neuen Proben aus den betroffenen Bezirken lagen die Dioxingehalte bei 3,71 und 3,24 Picogramm.
Es wurde veranlasst, dass Eier aus den betroffenen Hamburger Betrieben nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Weiterführende Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher vor Dioxinbelastungen durch Freilandeier werden jetzt mit den Bezirken und den betroffenen Betrieben geprüft. Auch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind eingeschaltet.
Als weiterführende Maßnahmen kommen in Betracht ein dauerhaftes Vermarktungsverbot, ein Wechsel des Freiauslaufs auf eine andere Fläche, Aufbringen einer dicken Schicht Einstreu auf die Auslauffläche, Austausch des Bodens, Sauberhaltung des Auslaufs, Auslaufbegrenzung und ähnliches.
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für Eier aus Freilandhaltung der gleiche Höchstgehalt an Dioxin wie für Eier aus Käfighaltung, nämlich drei Picogramm Toxizitätsäquivalente Dioxine pro Gramm Eifett. Nach Meldungen über Dioxin-Belastungen bei Eiern aus Freilandhaltung in anderen Bundesländern hatte die BWG gemeinsam mit den Bezirken vorsorglich Untersuchungen in Hamburg veranlasst.