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Exportverbot für britisches Rindfleisch fällt

Brüssel/Berlin (aho/lme) – Rinder und Rindfleischprodukte aus Großbritannien sollen wieder unbeschränkt in andere EU-Staaten exportiert werden können. Dies beschloss der ständige Ausschuss für Lebensmittelkette und Tiergesundheit heute in Brüssel. Das Exportverbot soll aufgehoben werden, weil Großbritannien die strengen EU-Auflagen erfüllt hat, um Verbraucher vor BSE-infiziertem Rindfleisch zu schützen.

In der so genannten TSE Road Map hatte die Europäische Kommission zwei Bedingungen gestellt: Erstens, eine BSE-Infektionsrate in Großbritannien von unter 0,02 Prozent bezogen auf den landesweiten Rinderbestand. Zweitens, umfassende und nach EU-Richtlinien durchgeführte BSE-Kontrollen. Beide Bedingungen sind vollständig erfüllt.

So bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bereits im Mai 2004, eine BSE-Quote von weniger als 200 Fällen pro Million Rinder für das Vereinigte Königreich. Das Europäische Lebensmittel- und Veterinäramts teilte nach einem Inspektionsbesuch im Juni 2005 mit, dass die BSE-Kontrollen im Vereinigten Königreich den EU-Vorschriften entsprechen. Dies gilt insbesondere für die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Durchführung von Tests.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos Kyprianou sagte: „Die Kommission ist kein Risiko eingegangen, als es galt, auf BSE zu reagieren, und es wurden strikte Ãœberwachungs- und Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Wir trafen alle Vorsichtsmaßnahmen, darunter auch das Ausfuhrverbot für Rinder und Rindfleisch aus dem Vereinigten Königreich, um die EU-Verbraucher zu schützen. Das Vereinte Königreich erfüllt aus wissenschaftlicher und veterinärmedizinischer Sicht alle Voraussetzungen, um das Ausfuhrverbot aufzuheben.“

Die Export-Erlaubnis betrifft alle Rinder, die nach dem 1. August 1996 geboren und Rindfleischprodukte, die nach dem 15. Juni 2005 hergestellt wurden. Jetzt hat das Europäische Parlament vier Wochen Zeit, um den Vorschlag des Ausschusses zu prüfen.

Das Ausfuhrverbot für Lebendrinder, Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich ist seit März 1996 in Kraft. An diesem Tag trat das EU-Verbot der Verfütterung von Fleisch- und Knochenmehl in Kraft, und gemäß den EU-Vorschriften dürfen vor diesem Datum geborene Rinder unter keinen Umständen in die Lebensmittelkette gelangen.

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