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Nikotin in Konsumeiern: Gehalte wie in Kartoffeln, Tomaten, Auberginen und Paprika

Hannover (aho/lme) – In Niedersachsen wurden am 24.3.2006 in einem Legehennenbetrieb Rückstände von Nikotin und dessen Abbauprodukt Cotinin nachgewiesen. Daraufhin wurden 18 Betriebe vorläufig gesperrt.

Wie das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, handelt es sich bei Nikotin um ein Präparat, das ausschließlich im nicht mit Tieren besetzten Stall zur Schädlingsbekämpfung angewendet werden darf. Bei einer sachgerechten Anwendung treten Rückstände in produzierten Lebensmitteln nicht auf. Mit Nikotin belastete Produkte sind lebensmittelrechtlich nicht zum Verzehr geeignet.

Von einer akuten Gesundheitsgefahr braucht jedoch nicht ausgegangen werden. Die in Beprobungen vorgefundenen Werte sind etwa mit denen von natürlichen Nikotinvorkommen in Nachtschattengewächsen (z.B. Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika) vergleichbar, informiert das Ministerium.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg, Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen, hat gegen den/die Verantwortlichen der Farmen wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden haben in erheblichem Umfang Proben von Eiern und Eiprodukten entnommen, die gegenwärtig im Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Parallel werden die Vertriebswege ausgelieferter Produkte ermittelt. Das betroffene Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Schritte einzuleiten, so dass Produkte mit Rückständen nicht verkauft werden.

Es ist laut Ministerium amtlich sichergestellt, dass aus den gesperrten Beständen keine Eier oder Eiprodukte in den Verkehr gelangen. Sieben Farmen wurden inzwischen komplett wieder freigegeben, weil dort in den analysierten Proben keinerlei Rückstände nachgewiesen wurden. Bei den restlichen Farmen erfolgt eine Wiederfreigabe nach einzelnen Ställen, soweit die laufend genommenen Proben keine Rückstände in den Eiern ergeben.

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