Staatsanwaltschaft Oldenburg: Fleisch teilweise nicht zum Verzehr geeignet
Oldenburg (aho/lme) – Das NiedersĂ€chsische Landesamt fĂŒr Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat im Auftrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere 30 Fleischproben untersucht. Die Proben wurden Schweineköpfen, Kopffleisch und anderem Schweinefleisch entnommen, das von dem Betrieb in Lohne in einem externen KĂŒhlhaus eingelagert worden war.
Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, waren vier der 30 Proben nach der mikrobiologischen Untersuchung fĂŒr den menschlichen Verzehr nicht geeignet. Es handelt sich dabei um Schweineköpfe ohne Ohren, Schweinebacken mit Fettanteil, Schweinemasken ohne Schwarte und Schweineschnauzen. Nach den bisherigen Ermittlungen ist nicht auszuschlieĂen, dass dieses Fleisch zumindest teilweise fĂŒr den Export bestimmt war.
Das Ermittlungsverfahren war aufgrund von eidesstattlichen Versicherungen rumĂ€nischer Arbeiter eingeleitet worden, die in dem Lohner Betrieb tĂ€tig waren. Diese hatten angegeben, dem Betrieb seien seit MĂ€rz 2007 jeweils am Wochenende groĂe Mengen verdorbener Schweineköpfe angeliefert worden. Die Arbeiter hĂ€tten das verdorbene Fleisch von den Köpfen lösen und mit ordnungsgemĂ€Ăem Fleisch mischen mĂŒssen.